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Kostenübernahme von Kontaktlinsen durch Krankenkasse

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(@Inalissy)
Beiträge: 3
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Themenersteller
 
[#6198]

Ich habe auf der Kontaktlinsenverordnung folgende Werte

R  +0,75.    -1,50.    145

L +1,25      -3,00.    23

Welche Form von Astigmatismus habe ich und sind das Werte, bei denen die Krankenkasse Kontaktlinsen bezahlt?

Vielen Dank und viele Grüße

inalissy


 
Veröffentlicht : 02.05.2014 15:44
Schlagwörter
(@Eberhard-Luckas)
Beiträge: 8896
Illustrious Member
 

Moin,

bei Deiner recht normalen, zwar hohen Hornhautverkrümmung wird von den gesetzlichen Krankenkassen keine Kontaktlinse bezahlt.

Deine HH-Verkrümmung heißt: Astigmatismus mixtus obliquus


 
Veröffentlicht : 02.05.2014 18:23
(@Inalissy)
Beiträge: 3
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Themenersteller
 

Danke für deine schnelle Antwort. Aber was ist denn dann Astigmatismus obliquus ab 2 Dioptren?  

Vielen Dank für deine Hilfe.

LG Inalissy


 
Veröffentlicht : 02.05.2014 18:36
(@Eberhard-Luckas)
Beiträge: 8896
Illustrious Member
 

Keine Chance seit Ende 2003 von Krankenkassen etwas zu bekommen. Die Höhe des Astigmatismusses spielt keine Rolle.


 
Veröffentlicht : 02.05.2014 19:03
(@Andreas-Polzer)
Beiträge: 301
Reputable Member
 

Es sei denn, Inalissy ist noch keine 18 ... dann gäbe es zumindest nen Zuschuss nach HilfsM-RL §15 Abs.3 Nr.5.


 
Veröffentlicht : 05.05.2014 17:46
(@Eberhard-Luckas)
Beiträge: 8896
Illustrious Member
 

Moin,

aber auch nur das, was für Gläser bezahlt wird. 10€ ca. pro Glas


 
Veröffentlicht : 05.05.2014 21:06
(@Inalissy)
Beiträge: 3
Active Member
Themenersteller
 

Und die Beihilfe würde die Kosten übernehmen?

LG Inalissy


 
Veröffentlicht : 10.05.2014 14:07
(@Eberhard-Luckas)
Beiträge: 8896
Illustrious Member
 

Moin,

auch die  Beihilfe zahlt nicht alles, aber wie viel, weiß ich nicht. Das ist wohl auch je nach Bundesland verschieden.


 
Veröffentlicht : 11.05.2014 13:24
(@Andreas-Polzer)
Beiträge: 301
Reputable Member
 

Moin, aber auch nur das, was für Gläser bezahlt wird. 10€ ca. pro Glas

Zumindest bei uns in Bayern gibt's bis zum 18. Lebensjahr nen Kontaktlinsenzuschuss, siehe:

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-599/HilfsM-RL_Neufassung_2011-12-21...

Steht wie erwähnt in §15 Abs.3 Nr.5 (der wiederum bis zum 18 Lebensjahr oder bei einem Visus cc beidseits von unter 0,3 gültig ist, siehe hierzu §12 Abs.1).

Viele Grüße,

Andreas 


 
Veröffentlicht : 13.05.2014 02:22
(@Eberhard-Luckas)
Beiträge: 8896
Illustrious Member
 

Tja, lieber Andreas,

in Bayern ist alles besser, was die Optik betrifft. Zwinkert  Auch in der Low-Vision, aber das weißt Du ja noch besser als ich.


 
Veröffentlicht : 13.05.2014 14:47
(@Eberhard-Luckas)
Beiträge: 8896
Illustrious Member
 

Moin,

ich habe nochmal nachgesehen: Es muss mindestens eine Anisometropie von 2,0 dpt sein. Dann kann bei Kindern eine KL-Versorgung abgerechnet werden. Das liegt hier aber nicht vor.


 
Veröffentlicht : 16.05.2014 17:58
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