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Autorefraktormeter

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 MIP
(@MIP)
Beiträge: 13
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Themenersteller
 
[#3115]

Hallo,

ich habe eine Frage an die Experten Wenn ein Kunde beim Augentest mittels Autorefraktometer (ich hoffe die Bezeichnung stimmt) Kontaktlinsen trägt, fällt dies dann dem Optiker auf? Hintergrund meiner Frage ist, ob es möglich ist, dadurch z.B. einen Eintrag im Führerschein zu vermeiden oder Flugtauglichkeitsuntersuchungen zu beeinflussen, falls die Werte über dem zugelassenen Rahmen liegen.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Beste Grüße, MIP


 
Veröffentlicht : 07.12.2006 00:38
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(@Eberhard-Luckas)
Beiträge: 0
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Da der Optker beim Führerscheinsehtest nach eventuellen Korrektionen fragen muß, also auch nach KL, ist er nicht in der Pflicht, das auch nachzuprüfen. Sollte der Probant die Unwahrheit sagen, ist er bei einer eventuellen Kontrolle dran.

Der Grund ist folgender
Der Sehtest wird auch vom TÜV durchgeführt und die Mitarbeiter des TÜV sind nicht in der Lage, KL zu erkennen, bzw. müssen das auch nicht.


 
Veröffentlicht : 07.12.2006 20:17
(@ohne-konto)
Beiträge: 0
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Hallo MIP!

Sollte nach einer solchen erschlichenen Eignung herauskommen, dass diese zu Unrecht ausgestellt wurde, sind die aufgrund dieser Eignung erlassenen Genehmigungen sofort widerrufbar. Auch stellt das Betrug dar.
Derjenige, der das macht, stellt seine (häufig) berufliche Existenz auf wackelige Füße.S

LG...


 
Veröffentlicht : 07.12.2006 20:27
(@Horst)
Beiträge: 0
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Wie soll den im Nachhinein bewiesen werden, dass zum Zeitpunkt des FS-Sehtest KL getragen wurden .. bzw, dass betrogen wurde?


 
Veröffentlicht : 07.12.2006 20:54
(@ohne-konto)
Beiträge: 0
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Wenn aufgrund der Höhe der heutigen Sehschwäche mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden muß (Gutachter), dass zum Zeitpunkt der Messung eine schon berücksichtigenswerte Sehschwäche vorlag, die zu einer Versagung der Genehmigung geführt hätte, ist der Beweis erbracht.

LG...)


 
Veröffentlicht : 07.12.2006 20:59
(@Jan22)
Beiträge: 0
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Ich verstehe den Sinn des ganzen nicht, soweit es sich um den Führerschein handelt. Man braucht für den Führerschein einen bestimmten Visus und den kann man mit Sehhilfe erreichen. Der einzige Unterschied ist dann doch nur, daß beim 'Schwindeln' nichts im Führerschein steht. Nehmen wir einmal an, eine Person macht das und baut einen Unfall, weil sie nicht gut sehen konnte. Dann kommt es natürlich heraus und es wird für die Person schwierig sein, nachzuweisen, daß sie ihre Sehhilfe getragen hat. Mehr aber auch nicht. Aber wie gesagt, der Sinn des ganzen ist nicht nachvollziehbar. Denn wenn jemand sehr schlecht sieht, dann wird er oder sie ja auch mit Sehhilfe den notwendigen Visus nicht erreichen.

Ich denke vielmehr, es geht hier um den Pilotenschein oder ähnliches, und da sind die Bestimmungen sicher andere.


 
Veröffentlicht : 07.12.2006 21:03
(@ohne-konto)
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Wölkchen schrieb

Auch stellt das Betrug dar.

Hallo Agnes / Wölkchen (wie ist denn besser?),
Du willst mir bestimmt erklären, warum so eine Täuschung einen Betrug darstellt. Ich denke, niemand wird dadurch reicher, dass jemand unerlaubt ohne Sehhilfe mit einem KFZ unterwegs ist. Denke ich falsch?


 
Veröffentlicht : 07.12.2006 21:10
(@ohne-konto)
Beiträge: 0
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Iuser schrieb

Du willst mir bestimmt erklären, warum so eine Täuschung einen Betrug darstellt.

Nee, auf keinen Fall.Oh je


 
Veröffentlicht : 07.12.2006 21:34
(@Paul-Gerhard-Mosch)
Beiträge: 0
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Hallo miteinander,

wird eine erforderliche Sehhilfe nicht getragen, gleicht dies dem Faktum eines Fahrens ohne Führerschein und wird bei Nachweis (Gericht) als grob fahrlässiges Verhalten eingestuft (mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen).

Insofern dient der Eintrag selber nur für ein schnelleres und einfacheres Überprüfen, mehr nicht! Wurde der Fehleintrag erschlichen und kann dies nachgewiesen werden, wäre der Führerschein ungültig, nicht mehr und nicht weniger.


 
Veröffentlicht : 07.12.2006 21:36
(@donquichote)
Beiträge: 0
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Hallo,

wird das denn öfters überprüft, ob ein an einem Unfall beteiligter Strassenverkehrsteilnehmer eine ausreichende Sehschärfe hatte?
Wenn man sich so umhört, so kümmert es nur wenige Leute, ob sie eine Brille tragen oder nicht, solange nichts im Führerschein steht, bzw. sie wissen schlicht und ergreifend nicht, ob und wie schlecht sie sehen.

Und anders rum In meinem Führerschein steht keine Sehhilfe, dennoch habe ich inzwischen eine Brille, trage sie auch beim Fahren, und ich denke, ich würde den Führerscheinsehtest heute nicht mehr ohne Brille bestehen (nach dem kürzlich so grandios versiebten Sehtest für die Arbeit ...). Was nun, wenn man kontrolliert wird, und eine Brille trägt, die nicht im Führerschein vermerkt ist?

donquichote


 
Veröffentlicht : 07.12.2006 22:29
(@Paul-Gerhard-Mosch)
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Gerade diesem Punkt galt mein Hinweis im ersten Absatz.

Geprüft wird i.d.R. oft erst bei entsprechenden Schäden, aber dann wäre es zu spät zu einer vernünftigen Reaktion!


 
Veröffentlicht : 07.12.2006 22:37
(@donquichote)
Beiträge: 0
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Hallo,

es gibt sicher schon Länder, in denen Autofahrer sich regelmässig testen lassen müssen, oder?

Für manche Jobs wird man regelmässig auf gutes Sehen getestet, und das nicht nur bei Berufsfahrern oder so, auch für andere Tätigkeiten gibt es regelmässige Tests.

Aber was soll es, es wird auch noch weiterhin am Steuer telefoniert, mit dem Handy in der Hand. Scheint ja alles nicht schlimm zu sein.

donquichote
(Geht nächstes mal auch mit Kontaktlinsen zum Sehtest ... und erspart sich dann gewisse Peinlichkeiten beim Nichterkennen von Prüfzeichen.)


 
Veröffentlicht : 07.12.2006 22:42
(@ohne-konto)
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donquichote schrieb

es gibt sicher schon Länder, in denen Autofahrer sich regelmässig testen lassen müssen, oder?

Ja, das wäre logisch. Soviel ich weiß, gilt ein Führerscheinsehtest zwei Jahre, wenn man ihn für den Führerschein verwenden will. Hat man den Führerschein, gilt der eingereichte Sehtest lebenslangVerdutzt . Seltsam.


 
Veröffentlicht : 07.12.2006 23:41
(@KerstinEP)
Beiträge: 0
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Iuser schrieb

donquichote schrieb

es gibt sicher schon Länder, in denen Autofahrer sich regelmässig testen lassen müssen, oder?

Ja, das wäre logisch. Soviel ich weiß, gilt ein Führerscheinsehtest zwei Jahre, wenn man ihn für den Führerschein verwenden will. Hat man den Führerschein, gilt der eingereichte Sehtest lebenslangVerdutzt . Seltsam.

Ja, das ist Deutschland. Im Land der Bürokraten, Sicherheitskontrolletis wo es für jeden Scheiß eine Verordnung gibt, kann man - hat man einmal i mLeben mit 18 den TÜV-Sehtest bestanden - den Rest der Zeit blind durch die Welt fahren...

Ich fass es auch immer noch nicht. Ich habe schon 1991 in meiner Dilpomarbeit auf diesen Schwachsinn hingewiesen, aber wer liest schon sowas?

Ich habe auch keinen Stempel im FS *g*. Ich finde das gut, weil ich immer verpenne, Ersatz im Handschuhfach zu haben. Ausserdem habe ich noch den guten alten, grauen "Lappen". Den geb ich nicht her und da wird auch nicht drin rumgestempelt Guckt verlegen weg


 
Veröffentlicht : 08.12.2006 07:48
 Jack
(@Jack)
Beiträge: 0
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Iuser schrieb

Ich denke, niemand wird dadurch reicher, dass jemand unerlaubt ohne Sehhilfe mit einem KFZ unterwegs ist. Denke ich falsch?

Doch die Karosseriewerkstätten, u. im schlimmsten Fall wird eine Familie dadurch ärmer...näher brauche ich jetzt wohl nicht darauf einzugehen, oder!? Zwinkert

Im übrigen finde ich es traurig u. unverantwortlich, wenn einem die eigene Eitelkeit wichtiger ist als ein Menschenleben....oder sehe ich das etwa zu eng?


 
Veröffentlicht : 08.12.2006 15:00
(@ohne-konto)
Beiträge: 0
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Hi Jack!

Ich glaube I-User bezog das auf den Betrug, da ist nämlich eine Vermögensmehrung Tatbestandsvoraussetzung. Insofern wird dadurch tatsächlich unmittelbar niemand bereichert, es sei denn, man sieht die Fahrerlaubnis als einen Vermögenswert an. Hab grad aber keine Lust, das nachzuschlagen.

Ich glaube auch nicht, dass das so häufig ein Problem der Eitelkeit ist. Viele merken sicher gar nicht erst, dass sie eine Brille bräuchten, da sich das ja sukzessive einstellt und man den Unterschied nicht sofort bemerkt.

Aber ihr habt da Recht, es ist ein Unding, dass man nur einmal das Zettelchen vorlegen muß und dann ewig durch die Gegend fahren darf. Auch den Erste-Hilfe-Nachweis sollte man regelmäßig erneuern müssen. Und ab einem gewissen Alter nur noch mit engmaschigen Kontrollen fahren dürfen.

Naja, wir werden's nicht ändern....... da kann nur jeder schauen, dass er selbst so verantwortungsbewußt ist.

LG...


 
Veröffentlicht : 08.12.2006 15:11
(@ohne-konto)
Beiträge: 0
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Hallo Jack, Wölkchen & Co,
1) Im Normalfall verstehe ich nicht, warum manche Leute beim Autofahren keine Brille aufsetzen wollen. Es gibt auch Fälle, dass Leute ohne Sehhilfe trotz verminderter Sehschärfe besser autofahren als mit. Ich bin bei der Fahschule keinen Meter mit Brille gefahren, obwohl meine Sehschärfe am besseren Auge ca. 60% betrug (zumindest am Anfang, bei der Prüfung hatte ich schon mehr). Jetzt habe ich gelernt, Fernbrillen zu vertragen und will auf sie beim Autofahren nicht verzichten.

2) Wölkchen schrieb

Und ab einem gewissen Alter nur noch mit engmaschigen Kontrollen fahren dürfen.

Was soll ich unter "engmaschigen Kontrollen" verstehen?
Übrigens, mein Ex-Fahrlehrer und Fahrlehrer meiner Schwester ist 83 Jahre alt. Soll er auch nur eingeschränkt autofahren dürfen?


 
Veröffentlicht : 08.12.2006 16:43
(@Jan22)
Beiträge: 0
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Iuser schrieb

Es gibt auch Fälle, dass Leute ohne Sehhilfe trotz verminderter Sehschärfe besser autofahren als mit.

Das ist meiner Meinung nach blanker Unsinn und der Beweis kann wohl niemals erbracht werden. Und was den 83jährigen Fahrlehrer betrifft, so kann ich nur sagen, man sollte vielleicht auch das Personal der Fahrschulen auf ihre Noch-Tauglichkeit untersuchen lassen. Wobei ich jetzt hier nichts gegen ältere Leute sagen will, auf keinen Fall, dennoch finde ich einen 83jährigen Fahrlehrer einfach starken Tobak, nichts mehr und nichts weniger.

Ich weiß, daß in der Schweiz regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden, vor allem auch, was die mitgeführte Ersatzbrille betrifft.
Im übrigen, warum wundern wir uns denn, daß gerade in Deutschland die Kontrollen äußerst lax sind und im Endeffekt keiner Interesse hat, Leuten mit vermindertem Sehvermögen den Führerschein nicht zu ermöglichen. Man braucht einen Visus von 0.7, aber selbst wenn man drunterliegt, genügt ein Attest eines Arztes und man bekommt eine Sondererlaubnis. Zwar muß man dann zur regelmäßigen Untersuchung, aber trotzdem. Deutschland ist nun mal das Land, in dem die Autofahrerlobby das Sagen hat, und ich bin mir sicher, daß da draußen so manch einer rumkurvt, der eigentlich aufgrund seiner Sehleistung besser mit Bus und Zug unterwegs wäre.
Gruß
Jan


 
Veröffentlicht : 08.12.2006 17:15
(@ohne-konto)
Beiträge: 0
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Jan,
1) wie geschrieben, früher konnte ich mit richtiger Fernbrille überhaupt nichts außer Sehtest machen. Also ist das kein Unsinn. Du willst einen Beweis? Der Beweis sollte durch Vergleich fahren ohne und mit Brille erfolgen. Den Vergleich konnte es damals nicht geben, weil ich mit Brille fahren weder konnte noch wollte. Das war für mich nicht viel besser als mit geschlossenen Augen. Ohne Brille musste ich auch die Prüfung bestehen. In letzter Zeit bin ich mit Brille gefahren. Ob die Fahrten besser waren als während der Fahrausbildung, weiß ich nicht. Zumindest nicht viel schlechter.

Und was bedeutet "Tobak"? Ich habe niemanden gefunden, der das Wort kenntwhistle


 
Veröffentlicht : 08.12.2006 17:42
(@ohne-konto)
Beiträge: 0
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Hallo Ihr!

@I-User unter engmaschigen Kontrollen verstehe ich eine jährliche Untersuchung, die Bedingung für das Aufrechterhalten einer Fahrerlaubnis ist. Und nicht nur die Augen betreffend. Aber ist nur meine Meinung, ich bin ja nicht die Merkel.)

Also, dass Leute mit verminderter Sehfähigkeit ohne Brille besser fahren als mit Brille, halte ich ebenso wie Jan für starken Tobak. Kein Mensch sollte am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wenn er die Brille nicht trägt, trotzdem er sie braucht!
Bis ein (menschliches) Hindernis bemerkt wird, vergeht noch mehr Zeit, und das ist lebensgefährlich. Wenn jemand aufgrund seiner unkorrigierten Fehlsichtigkeit auch nur zwei Sekunden später reagiert, hat er beim Auftreffen auf das Hindernis volle Geschwindigkeit. Da ist nix mehr mit Bremsen. Eine Sekunde Reaktionszeit entspricht je nach Geschwindigkeit einem irrsinnig langem Weg, der zurückgelegt ist... und schon hat man das Kind auf der Windschutzscheibe. Ich habe mal ein Fahrertraining mitgemacht und gesehen, wie sich der zurückgelegte Weg ändert, seitdem fahre ich in der Zone 30 nicht mehr 30, sondern 20.

Und der 83jährige Fahrlehrer...... Juhu .........es ist nachgewiesen, dass ältere Menschen eine wesentlich schlechtere Reaktionsgeschwindigkeit haben. Da kann man noch so viel Yoga machen und Gingko-Pillen essen. Ich finde, der gehört nicht in die Fahrschule.
Auch nur meine Meinung.

LG....


 
Veröffentlicht : 08.12.2006 17:57
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