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Kostenübernahme von Kontaktlinsen durch Krankenkasse

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(@Inalissy)
Active Member
Dabei seit: vor 12 Jahren
Beiträge: 3
Themenersteller   [#6198]

Ich habe auf der Kontaktlinsenverordnung folgende Werte

R  +0,75.    -1,50.    145

L +1,25      -3,00.    23

Welche Form von Astigmatismus habe ich und sind das Werte, bei denen die Krankenkasse Kontaktlinsen bezahlt?

Vielen Dank und viele Grüße

inalissy



   
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(@Eberhard-Luckas)
Illustrious Member
Dabei seit: vor 24 Jahren
Beiträge: 8896
 

Moin,

bei Deiner recht normalen, zwar hohen Hornhautverkrümmung wird von den gesetzlichen Krankenkassen keine Kontaktlinse bezahlt.

Deine HH-Verkrümmung heißt: Astigmatismus mixtus obliquus



   
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(@Inalissy)
Active Member
Dabei seit: vor 12 Jahren
Beiträge: 3
Themenersteller  

Danke für deine schnelle Antwort. Aber was ist denn dann Astigmatismus obliquus ab 2 Dioptren?  

Vielen Dank für deine Hilfe.

LG Inalissy



   
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(@Eberhard-Luckas)
Illustrious Member
Dabei seit: vor 24 Jahren
Beiträge: 8896
 

Keine Chance seit Ende 2003 von Krankenkassen etwas zu bekommen. Die Höhe des Astigmatismusses spielt keine Rolle.



   
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(@Andreas-Polzer)
Reputable Member
Dabei seit: vor 27 Jahren
Beiträge: 301
 

Es sei denn, Inalissy ist noch keine 18 ... dann gäbe es zumindest nen Zuschuss nach HilfsM-RL §15 Abs.3 Nr.5.



   
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(@Eberhard-Luckas)
Illustrious Member
Dabei seit: vor 24 Jahren
Beiträge: 8896
 

Moin,

aber auch nur das, was für Gläser bezahlt wird. 10€ ca. pro Glas



   
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(@Inalissy)
Active Member
Dabei seit: vor 12 Jahren
Beiträge: 3
Themenersteller  

Und die Beihilfe würde die Kosten übernehmen?

LG Inalissy



   
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(@Eberhard-Luckas)
Illustrious Member
Dabei seit: vor 24 Jahren
Beiträge: 8896
 

Moin,

auch die  Beihilfe zahlt nicht alles, aber wie viel, weiß ich nicht. Das ist wohl auch je nach Bundesland verschieden.



   
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(@Andreas-Polzer)
Reputable Member
Dabei seit: vor 27 Jahren
Beiträge: 301
 

Moin, aber auch nur das, was für Gläser bezahlt wird. 10€ ca. pro Glas

Zumindest bei uns in Bayern gibt's bis zum 18. Lebensjahr nen Kontaktlinsenzuschuss, siehe:

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-599/HilfsM-RL_Neufassung_2011-12-21...

Steht wie erwähnt in §15 Abs.3 Nr.5 (der wiederum bis zum 18 Lebensjahr oder bei einem Visus cc beidseits von unter 0,3 gültig ist, siehe hierzu §12 Abs.1).

Viele Grüße,

Andreas 



   
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(@Eberhard-Luckas)
Illustrious Member
Dabei seit: vor 24 Jahren
Beiträge: 8896
 

Tja, lieber Andreas,

in Bayern ist alles besser, was die Optik betrifft. Zwinkert  Auch in der Low-Vision, aber das weißt Du ja noch besser als ich.



   
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(@Eberhard-Luckas)
Illustrious Member
Dabei seit: vor 24 Jahren
Beiträge: 8896
 

Moin,

ich habe nochmal nachgesehen: Es muss mindestens eine Anisometropie von 2,0 dpt sein. Dann kann bei Kindern eine KL-Versorgung abgerechnet werden. Das liegt hier aber nicht vor.



   
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