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krankenkassenzuschuss

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(@frederik)
Beiträge: 2
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Themenersteller
 
[#2762]

kann mir jemand etwas zu krankenkassen-zuschüssen zur brille bei einäugigkeit berichten?
vielen dank im voraus


 
Veröffentlicht : 02.05.2006 19:33
Schlagwörter
(@Colibri)
Beiträge: 54
Trusted Member
 

Hallo Frederik,

wenn ein Auge eine Sehschärfe aufweist, die geringer ist als 0,2 und somit prinzipielle Einäugigkeit vorliegt, so darf der Augenarzt(!) ein Kassenrezept für Kunststoffgläser ausstellen. Dies gilt sowohl für Einstärken- als auch für Bifokal-(Zweistärken-)Gläser. Aber damit wird noch lange keine Brille finanziert. Die Fassung muss weiterhin selbst bezahlt werden und die bezahlten Gläser stellen nur eine Grundversorgung dar. Für Entspiegelung, Hartschicht und evt. Tönung muss auch selbst gezahlt werden.

------------------
Viele Grüße vom Colibri


 
Veröffentlicht : 03.05.2006 12:21
(@frederik)
Beiträge: 2
New Member
Themenersteller
 

hallo,colibri,schönen dank für die schnelle antwort!!
kennen sie zufällig auch die rechtsgrundlage?
herzlichen dank!
gruss -frederik


 
Veröffentlicht : 03.05.2006 17:17
(@Eberhard-Luckas)
Beiträge: 0
New Member
 

Hallo Frederik,

das steht in der Heil-und Hilfsmittelliste der Krankenkassen.

Gruß
Eberhard


 
Veröffentlicht : 03.05.2006 17:31
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