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Optometrie
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Hallo Erstmal!
Ich habe folgende Frage zu einer Brillenverordnung AA
R sph +3,75 -1,0 90° pr.2,00 innen
L sph+2,5 pr.2,00 innen
habe ich Anspruch auf Kassenleistung bin gestzlich versichert?
Veröffentlicht : 08.02.2007 18:49
Prismenbrillen werden von den gesetzlichen Krankenkassen soweit ich weiss nur dann zugezahlt , wenn das Rezept vom Augenarzt als medizinische Therapie bzw. zu therapeutischen Zwecken verordnet wird.
Ohne diese therapeutischen Indikationen zahlt die Kasse meines Wissen nicht , auch bei Prismenverordnung, d.h. es muss ein entsprechender Vermerk auf dem Rezept sein.
Veröffentlicht : 09.02.2007 12:08