Hallo Ihr Lieben,
also können wir als gemeinsamen Nenner folgendes festhalten? Zivilcourage ist ein ZUMUTBARES Eingreifen in einer Notlage eines anderen im Rahmen der individuellen Möglichkeiten und tatsächlichen Gegebenheiten (mit den Großbuchstaben möchte ich i.Ü. nicht schreien, sondern nur betonen...).
Und von solchen Eingriffen gibt es zu wenig, da wird lieber weggeschaut und alle möglichen Ausreden für das Wegschauen gesucht.
In diesem Zusammenhang möchte ich dann noch auf ein Thema eingehen, was Ihr Beide nun angesprochen habt.
Ist es möglicherweise nicht zumutbar, einzugreifen, weil zu befürchten ist, dass man selbst auf der Anklagebank landet? Sind unsere Gesetze da falsch, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte zu streng?
Alle Beispiele, die Ihr aufgeführt habt, würden nie zu einer Verurteilung führen, in der Regel nicht einmal zu einer Anklage. Es gibt hier doch einige "Tatbestände" die das Eingreifen rechtfertigen.
Den auf frischer Tat Betroffenen Ladendieb dürfte jedermann festnehmen, bis die Polizei kommt, den angreifenden Hund darf man erschlagen. Selbst wenn der Hund tatsächlich nicht gefährlich gewesen wäre, wäre dies jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Helfer vernünftigerweise in der Situation von einem Angriff ausgehen durfte (Beispiel: Wohl kaum gerechtfertigt wäre es, den Hund zu erschlagen, wenn es sich dabei um einen Pekinesen gehandelt hätte, der schwanzwedelnd auf das Kind zuläuft. Bei einem Pitbul, der laut bellend auf ein Kind zustürmt, sieht das anders aus, auch wenn er vielleicht tatsächlich das Kind nur begrüßen wollte, weil er es kennt, was der Helfer aber nicht wissen konnte).
Sicher muss der Helfer - je nach Tatbestand mehr oder weniger - abwägen, wie er hilft und mit welchen Mitteln er hilft. Aber es gibt ausreichend Gesetze und auch gerichtliche Auslegungen, dass ehrliche Hilfe nicht strafbar ist.
Jetzt kann man sich dann schon fragen, warum denn dann gegen den Helfer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann. Warum mutet man das dem "edlen Helfer" zu?
Nun stehen ja ggf tatsächlich erst einmal Straftaten im Raum (Körperverletzung des Angreifenden, Tötung des Hundes etc.). Und oft ist der Sachverhalt zunächst einmal unklar. Deswegen muss ja erst einmal ERMITTELT werden.
Wenn dies nicht geschehen würde, würde ja allein die Behauptung - auch wenn sie falsch ist (!) -, dass ein Rechtfertigungsgrund vorgelegen hat, jegliche Ermittlungen verbieten.
Wenn man sich dies vor Augen führt, dann ist jedenfalls die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verständlich und auch richtig.
Und - da kommen wir dann zum Thema zurück - das ist auch dem Helfer zumutbar. Denn der Helfer hat ja auch ein Interesse daran, dass ungerechtfertigten Taten Strafen nach sich ziehen. Und hierzu muss nun einmal der Sachverhalt ermittelt werden. Und er wird auch wissen, dass er nichts zu befürchten hat.
Ich behaupte mal, dass er vielen Fällen von einem Ermittlungsverfahren gar nichts mitbekommt und in den wenigsten Fällen er sich überhaupt rechtfertigen muss und in den allerwenigsten Fällen vor Gericht landet und erst dann freigesprochen wird.
(Jan, da würde mich in dem von Dir geschilderten Hundefall, interessieren, ob er "nur" angezeigt wurde und das Verfahren dann - nach Ermittlungen eingestellt wurde, oder ob er tatsächlich angeklagt wurde, vor Gericht stand und dann erst freigesprochen wurde. So, wie Du den Fall geschildert hast, halte ich die erste Variante für wahrscheinlich).
Also ich denke, dass die Gefahr eines möglichen Ermittlungsverfahrens, kein Grund sein kann, in zumutbarer Weise zu helfen.
Darüber hinaus glaube ich aber auch Folgendes: In den allermeisten Fällen muss jemand, der Zivilcourage zeigt, innerhalb kürzester Zeit entscheiden. Er wird sich vieles abwägen ( was kann ich tun, wie kann ich helfen, wie bleibe ich gesund etc..).
Die Frage, ob er sich hinterher für das Einschreiten verantworten muss, wird sich aber in dieser kurzen Zeit eher nicht stellen.
Ich denke, diese angebliche Abwägung ist dann doch eher eine Schutzbehauptung für die Rechtfertigung des Wegschauens.
LG Gika 
Hallo Gika, Don,
ich denke, wir sind gar nicht so uneins. Wir vertreten vielleicht schwerpunktmäßig unterschiedliche Perspektiven. Das Wegschauen bei Gefahren ist ja genau das Problem. Denn dies nimmt zu, keiner fühlt sich mehr angesprochen, keiner ist mehr bereit zu helfen. Und meine These ist eben die, dass in so einer Situation die besondere Hervorhebung des Verhaltens einer besonders couragierten Frau, die aber eben auch dabei ihr Leben lassen musste, kontraproduktiv ist. Denn wenn Zivilcourage mit der Gefahr des Verlusts des Lebens verbunden ist, dann will doch keiner mehr helfen. Das ist doch gerade Wasser auf die Mühlen dieser Typen, die sagen, ich würde ja so gerne, aber es ist doch wirklich keinem geholfen, wenn ich auch noch zusammengeschlagen werde. Was irgendwo ja auch stimmt. Deshalb sollte der Schwerpunkt eben auch auf dem couragierten und vernünftigen Handeln liegen. Ich sehe nicht weg, ich sehe hin und ich helfe, so WIE ich eben kann. Das Beispiel des Manns mit der Jacke ist da sehr gut. Wenn er selbst ins Wasser gegangen wäre, wären wahrscheinlich zwei Personen ertrunken. So hat er nach seinen Möglichkeiten geholfen und war dabei. Hat sich gekümmert und war engagiert, und das genau ist doch Zivilcourage. Natürlich ist das Schmeißen der Jacke viel weniger spektakulär als ein Sprung ins Wasser. Dafür bekommt er sicher kein Bundesverdienstkreuz. Aber dafür hat er überlebt.
Ich finde schon, dass man diesen Aspekt des vernünftigen Handelns und des Handelns nach seinen Möglichkeiten betonen und in den Vordergrund stellen sollte. Denn das entlastet die Leute auch. Es werden keine Wundertaten von mir verlangt, es wird nicht verlangt, dass ich ungeübt mich zwischen Schlägertruppen schmeiße. Ich darf am Rand stehen und im Hintergrund bleiben, wenn ich dabei schnell auf meinem Handy den Notruf anrufe. Man darf von den Leuten nicht zu viel verlangen. Das setzt sie unter Druck und weil sie nicht den Mut haben, sich mit Schlägern anzulegen, gleichzeitig aber auch ein schlechtes Gewissen haben, schauen sie weg oder gehen schnell weg. Man muss stattdessen den Leuten Möglichkeiten aufzeigen, wie man dennoch helfen kann, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen oder diese Gefahr zu minimieren. Es ist eben auch mutig, bei der Schlägerei im Hintergrund zu bleiben und schnell den Notruf zu betätigen. Man muss den Leuten Wege zeigen, wie sie helfen können, ohne selbst sofort ihr Leben zu gefährden. Und m.E. sind solche spektakulären Fälle wie in Offenbach, die auch noch von der Presse aufgepeitscht werden, dazu nicht geeignet.
Noch zum Fall mit dem Hund, dem Kleinkind und dem Hammer: Es kam zur Anklage und der Hammerwerfer musste sich vor Gericht verantworten, sich einen Anwalt nehmen usw. Dabei war die Angelegenheit eindeutig: Es handelte sich um einen Kampfhund und nicht um einen kleinen Pekinesen. Der Hund griff das Kind aggressiv an, das war die eindeutige Meinung aller Zeugen. Der Hammerwerfer hatte das Glück, dass die anwesenden Personen alle dermaßen empört waren über das Geschehen und auch über die Anklage, dass sie alle bereit waren auszusagen. Denn das kann natürlich auch passieren, dass sich die Zeugen nicht mehr finden oder keine Lust haben, vor Gericht auszusagen und sich einfach nicht mehr erinnern. Aber anscheinend war die Geschichte so eindeutig, dass die Verhandlung auch nicht lang dauerte und der Richter das Verfahren einstellte. Es kam aber trotzdem zur Verhandlung. Der Lebensretter muss sich vor Gericht verantworten, das ist schon nicht in Ordnung. Ein Menschenleben sollte hier schon noch vor dem des Kampfhundes stehen. Das ist ja eben auch die Gefahr bei Verhandlungen, wenn die Zeugen sich nicht mehr finden. Plötzlich heißt es ja dann, das Kind habe den Hund gereizt und wäre selber schuld. Das kennt man ja auch bei anderen Vergehen, Vergewaltigungen z.B.
LG
Jan 