Ja, A wegen versuchten Mordes und B wegen vorsaetzlicher Toetung.
Ich denke, auch bei B ist das ein Mord (nicht Totschlag), weil er C grausam verdursten lässt.
Er will das er stirbt und legt ihm quasi eine Falle. Wenn er es aber schaffen wuerde woanders etwas zu trinken zu bekommen dann waere ihm ja nix passiert.
Er will aber, dass B verdurstet (und das ist auch passiert). D aich das Verdurstenlassen als grausam einstufen würde, würde ich isoweit die Graumsamkeit bejahen.
Ich glaub aber nicht, dass es bei dem Rätsel auf das Vorliegen eines Mordmerkmals ankommt, deshalb Angebot zur Güte
A ist wegen eines versuchten Tötungsdelikt schuldig, B wegen eines vollendeten Tötungsdeliktes P
Hallo Ihr!
Au wei, da komme ich aus den Katakomben der Unibibliothek nach hause, völlig verstaubt und mit dreckigen Händen, weil ich in Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen von 1956 rumgewühlt habe, freue mich auf einen Kaffe, dieses Forum und eine jurafreie halbe Stunde.......
...... und nun das hier.:
:
Also, ich würde prüfen
I. Strafbarkeit des A wegen versuchten Mordes durch das Vergiften des Wassers des C gemäß §§ 211, 22, 23 StGB.
-> Das Verhalten des A ist tatbestandsmäßig (= erfüllt den Straftatbestand des § 211) und rechtswidrig (=keine Rechtfertigungsgründe). Da er ihn nicht deshalb töten will, um sein eigenes Leben zu retten, greift auch kein Entschuldigungsgrund, er handelt schuldhaft. Daher ist A strafbar.
II. Strafbarkeit des B wegen vollendeten Mordes durch das Durchlöchern der Flasche gemäß § 211 StGB.
Ganz klar ja.
Die einzige Frage, die man sich hier stellen könnte ist welche Auswirkung hat die Tatsache, dass C sowieso, nämlich durch das Gift in der Flasche, gestorben wäre?
Antwort strafrechtlich keine. Alternative Kausalverläufe sind bei der Bewertung des Handelns nicht hinzuzuziehen. Der Täter ( B ) hat eine von der ersten Handlung (des A) völlig unabhängige Kausalreihe in Gang gesetzt (durch das Vergiften des Wassers), die alleine zum Taterfolg geführt hat.
Ach ja, beide Mord.
Bei A versuchter Mord mit dem Mordmerkmal Arglist, vielleicht auch niedrige Beweggründe; bei B auf jeden Fall letztere. Vielleicht sogar noch das Mordmerkmal "grausam" weil sowohl vergiftet werden als auch verdursten mit ziemlichen Qualen verbunden sein dürften.
LG......
PS. Aber es muß doch einen Clou geben, sonst hieße das alles nicht "Rätsel" sondern "Sachverhalt"???
Tja, da hat nun mal die Juristin gesprochen, und ich würde das als Lösung wohl akzeptieren, auch wenn eine leicht paradoxe Grundposition ja doch vorhanden ist. Hätte B die Flasche nicht angebohrt, wäre eindeutig A der Mörder. Man könnte ja dann fast sagen, B hat C vor dem grausamen Tod des Vergiftens gerettet.
Gut Agnes, gratuliere und Hut ab! Du bist auf der Höhe, um demnächst als Staatsanwältin die potentiellen Mörder in Angst und Schrecken zu versetzen.
Gruß
Jan 
Hallo Jan!
Eigentlich sind beide Asis, weil beide das selbe Unrecht wollten. Nur bei A ist es - bei gleicher übler Gesinnung - durch Zufall nicht zum Erfolg gekommen. Seine Strafe kann milder ausfallen als die des B, muß aber nicht.
Naja, ob verdursten weniger schlimm ist als vergiftet werden....;)
Hallo Agnes
Da hast Du sicher recht, es ist wirklich egal, ob vergiften oder verdursten, wobei man ja dann wieder als Argument anführen könnte, dass C vielleicht alternative Möglichkeiten ersinnen könnte, an Wasser zu kommen, während er bei der Vergiftung ja nun wirklich keinerlei Chance hat. Aber das sind wieder nur Spitzfindigkeiten.
Ich denke, es ist schon ein Rätsel, das aufgrund seiner Anlage eben etwas in den paradoxen Bereich fällt.
Aber jetzt dann wieder eher etwas Konventionelles zum Raten
Beim Friseur
Ein Reisender kommt in eine kleine Stadt und braucht dringend einen Haarschnitt. Es gibt nur zwei Friseure in der Stadt, in der Oststraße und der Weststraße. Der Laden in der Oststraße ist ein einziges Chaos, alles durcheinander, nichts aufgeräumt, und der Friseur hat den schlimmsten Haarschnitt, den unser Reisender jemals gesehen hat. Daraufhin schaut er sich den Laden in der Weststraße an alles sauber, ordentlich aufgeräumt, und der Friseur hat einen echt guten Haarschnitt, sieht aus wie ein Filmstar.
In welchem Laden läßt sich unser Reisender die Haare schneiden und warum?
Naja, auf Anhieb wuerde ich jetzt sagen im Westladen aber da die Loesung zu einfach waere sage ich Ostladen.
Nur die Begruendung weiss ich nicht oder ist besser gesagt mit diesen Informationen auch nicht moeglich. Evtl. kann er sich den Schnitt im Westladen nicht leisten oder er ist ein Verrueckter und geht deshalb in den Ostladen.
Jan22 schrieb
In welchem Laden läßt sich unser Reisender die Haare schneiden und warum?
In gar keinem...er hat ´ne Glatze... D 
Da Friseure sich nicht selber die Haare schneiden können, in der Oststraße.
Wer macht eigentlich die Refraktion bei einem Optiker? Der Kollege neben an?
Genau, grano hat recht, auch wenn die Begründung gern auch ausführlicher ausfallen dürfte.
Der Friseur aus der Oststraße hat seinen furchtbaren Haarschnitt von dem Friseur aus der Weststraße, weil er sich ja die Haare nicht selbst schneiden kann.
Wie das mit den Optikern ist, keine Ahnung. Vielleicht äußert sich mal einer dazu.
Außerdem der Laden in der Weststraße ist so schön aufgeräumt, weil der Friseur keine Kunden hat und nichts zu tun hat. Ist ja wohl klar, was lol
Er geht natürlich in die Oststrasse. Denn wer hat ihm wohl die Haare geschnitten? Natürlich der in der Weststrasse. Und der super Haarschnitt des Frisörs in der Weststrasse stammt vom Frisör in der Oststrasse.
Außerdem bedeutet der aufgeräumte Laden vom Weststrassenfrisör, dass der nix zu tun hat und vor lauter Langeweile putzt.
Ihr fragt nach den Optikern?
Man holt sich einen Kollegen, Mitarbeiterusw., oder setzt sich hinter den Phoropter und dreht und dreht und dreht...... 
Agnes, Du bist 10 Minuten zu spät, steht schon alles drin im thread P Macht aber nichts, doppelt hält besser.
Nun aber eine wirklich harte Nuß
Ein Mathematikprofessor sagt zu seinen zwei Studenten Ich denke an zwei natürliche Zahlen, die größer als 1 sind. Welche sind das?
Der erste Student kennt das Produkt (aus der Multiplizierung der beiden Zahlen), der zweite Student kennt die Summe der beiden Zahlen.
Nun entspinnt sich folgender Dialog
Student 1 Ich kenne die Summe nicht.
Student 2 Das wußte ich. Die Summe ist kleiner als 14.
Student 1 Das wußte ich. Jetzt kenne ich jedoch die beiden Zahlen.
Student 2 Ich auch.
Wie heißen die beiden Zahlen????
Viel Vergnügen beim Kopfzerbrechen P
Wölkchen schrieb
Die einzige Frage, die man sich hier stellen könnte ist welche Auswirkung hat die Tatsache, dass C sowieso, nämlich durch das Gift in der Flasche, gestorben wäre?
Antwort strafrechtlich keine. Alternative Kausalverläufe sind bei der Bewertung des Handelns nicht hinzuzuziehen. Der Täter ( B ) hat eine von der ersten Handlung (des A) völlig unabhängige Kausalreihe in Gang gesetzt (durch das Vergiften des Wassers), die alleine zum Taterfolg geführt hat.
Wenn es sich um einen alternativen Kausalverlauf handeln würde, wären beide wegen vollendeter Delikte strafbar.
Hier handelt es sich jedoch um einen überholenden Kausalverlauf - weil die Handlung von A ja durch die Handlung von B nicht mehr zum Erfolg (=Tod) führen konnte.
B war insoweit "schneller".
Wölkchen schrieb
Bei A versuchter Mord mit dem Mordmerkmal Arglist,
vielleicht auch niedrige Beweggründe;
Das Mordmerkmal Arglist gibt es nicht. Es dürfte das Mordmerkmal "Heimtücke" vorliegen (C wäre beim trinken arglos gewesen und aufgrund dessen auch wehrlos - jedenfalls wenn man das Gift nicht irgendwie riecht oder so)
Zu den niedrigen Beweggründen kann man hier nicht viel sagen, sind aber wohl eher zu verneinen
In Betracht käme noch Graumsamkeit, wenn das Gift einen qualvollen, langsamen Tod herbeigeführt hätte
Wölkchen schrieb
bei B auf jeden Fall letztere.
Dazu wissen wir nicht genug, würde ich aber wie oben eher verneinen.
Sorry, konnte es nicht lassen meinen Senf dazuzugeben.
Aber wenn wir das Ganze schon juristisch aufbröseln, dann sollten wir uns auch juristisch verhalten und genau sein.
LG
Gika
Hi Gika!)
Gika schrieb
]Wenn es sich um einen alternativen Kausalverlauf handeln würde, wären beide wegen vollendeter Delikte strafbar.
Hier handelt es sich jedoch um einen überholenden Kausalverlauf - weil die Handlung von A ja durch die Handlung von B nicht mehr zum Erfolg (=Tod) führen konnte.
B war insoweit "schneller".
"Alternativ" war hier untechnisch gesprochen, im Sinne von "der andere" Kausalverlauf. Wir sind hier ja im Optometrieforum und nicht im ersten Staatsexamen. Den überholenden Kausalverlauf hatte ich ja schon beschrieben. Dass der alternative Kausalverlauf im juristischen Sinne hier nicht vorliegt, ist schon klar.
Dazu wissen wir nicht genug, würde ich aber wie oben eher verneinen.
Eben deshalb würde ich es nicht ganz außer Betracht lassen und mangels "entlastender" Angaben im kleinen Sachverhalt eher bejahen. Bei Haß wird niedriger Beweggrund gerne angenommen. (Fußnote laß ich weg;)) Rausschießen kann man's immer noch.
Sorry, konnte es nicht lassen meinen Senf dazuzugeben.
Aber wenn wir das Ganze schon juristisch aufbröseln, dann sollten wir uns auch juristisch verhalten und genau sein.![]()
Jep!)
Jan22 schrieb
Ein Mathematikprofessor sagt zu seinen zwei Studenten Ich denke an zwei natürliche Zahlen, die größer als 1 sind. Welche sind das?
Der erste Student kennt das Produkt (aus der Multiplizierung der beiden Zahlen), der zweite Student kennt die Summe der beiden Zahlen.
Nun entspinnt sich folgender Dialog
Student 1 Ich kenne die Summe nicht.
Student 2 Das wußte ich. Die Summe ist kleiner als 14.
Student 1 Das wußte ich. Jetzt kenne ich jedoch die beiden Zahlen.
Student 2 Ich auch.
Wie heißen die beiden Zahlen????![]()
Viel Vergnügen beim Kopfzerbrechen P
Also ich's versuch's mal mit 2 und 9
Wir wissen, dass die Summe der beiden Zahlen > 1 (wobei ich davon ausgehe, dass es sich um unterschiedliche Zahlen handelt) kliener als 14 sein muss. Das weiß auch Student 1, der nur das Produkt kennt.
Da Student 2, der die Summe kennt, weiß, dass Student 1 die Summe nicht kennt, muss es sich um ein Produkt handeln, welches durch mehrere Zahlenkombinationen möglich ist
Es bleiben als Alternativen (da die Summe ja 14 nicht überschreiten darf)
2x6 = 12
3x4 = 12
2x9 = 18
3x6 = 18
3x8 = 24
4x6 = 24
3x10 = 30
5x6.= 30
Student 1 weiß aber allein aufgrund des Produktes, dass die Summe der Zahlen nicht größer als 14 ist. Es scheiden daher die letzten 4 Alternativen aus, da die Produkte 24 und 30 auch aus Kombinationen gebildet werden können, deren Summe 14 oder größer ist (2 x 12, 2 x 15).
Student 2 kann aber allein aus Kenntnis der Summe sagen, dass Student 1 diese allein mit Kenntnis des Produktes nicht kennen kann.
Das heißt, die Summe (welche kleiner als 14 ist) muss sich aus unterschiedlichen Zahlenkombinationen zusammensetzen können.
Das ist bei allen verbleibenden Alternatibven der Fall
2 + 6 = 8 geht auch mit 5 und 3
3 + 4= 7 geht auch mit 2 + 5
2 + 9 = 11 geht auch mit 3 und 8, 4 und 7, 5 und 6
3 + 6 = 9 geht auch mit 2 +7 und 4 + 5
Wenn ich aber nunmehr das Produkt aus 5 und 3 bilde, ergibt das 15, es gibt aber keine andere Alternative, bei der das Produkt zweier Zahlen, deren Summe kleiner als 14 ist 15 ergibt.
Dies muss aber der Fall sein,wie wir oben schlussgefolgert haben.
Ebenso verhält es sich mit 2 und 5; 2 und 7; 4 und 5.
3 und 8 hingegen ergeben 24, ein Produkt, das öfter vorkommen kann.
Es verbleibt daher nur die Kombination 2 und 9.
Ist jetzt ziemlich umständlich erklärt, aber ist es auch richtig?
Hallo,
ich denke, es sind die 2 und die 6, denn 2X6 = 12 und 6+6 = 12 die 12 ist kleiner als 14.
Hallo,
wie wäre es mit 2 und 11?
donquichote