Gika schrieb
mmhhh, wenn eie Frau nicht krank ist, aber dennoch ins Krankenhaus muss, dann fällt mir eigentlich nur die Schwangerschaft ein.
Hat der Fremde vergeblich Geburtshilfe geleistet und die Frau ist gestorben? Aber wo ist dann das Kind???? Denn das kann ja wohl noch nicht sitzen, so dass es als Fremder ausscheiden müsste, oder????
Ok, ich gebe zu, das Rätsel ist wohl doch etwas makaber. Aber angesichts der Tatsache, daß vielen Vätern ihre Kinder immer fremd bleiben, ist das mit dem Fremden schon korrekt. Sitzen kann das Baby natürlich noch nicht, aber es hat vielleicht noch durch die Geburt eine sitzende Haltung. Wer weiß 
Jack schrieb
Da Gika ja die Lösung im eigentlichen Sinne schon geliefert hat kommt hier nun ein juristisches Rätsel
Ein Mann blickt aus einem stehenden Zug und sieht eine Frau auf dem Bahnsteig :wink:en. Er springt aus dem Zug und erdrosselt die Frau vor aller Augen.
Die Polizei nimmt ihn sofort fest und er wird später rechtskräftig schuldig gesprochen.
Trotzdem kommt er dafür nicht ins Gefängnis.
Woran liegt das?
Also, es gäbe da mal die Möglichkeit, daß der Mann in einem Land lebt, wo man Frauen, wenn sie sich nicht ordnungsgemäß verhalten, bestrafen darf, allerdings bin ich mir nicht ganz so sicher, ob das auch den Mord einschließt. Außerdem wird er ja verurteilt bzw. schuldig gesprochen. Das würde dem dann doch widersprechen.
Die andere Möglichkeit, daß die Bahnlinie an einer Grenze liegt, und daß der Mann in dem einen Land schuldig gesprochen wird, dann ausgeliefert wird und in seinem Land eben nicht ins Gefängnis muß, aus welchem Grund auch immer.
Vielleicht ist das alles nur eine Filmaufnahme, der Schauspieler wird schuldig gesprochen und der Film ist aus, und natürlich muß keiner dafür ins Gefängnis.
Er wird als unzurechnungsfähig erklärt und kommt nicht ins Gefängnis, sondern in eine Irrenanstalt.
Er ist reich, besticht den Richter und muß deswegen nicht ins Gefängnis.
Im Land findet gerade eine Gefängnisrevolte statt und keiner muß ins Gefängnis.
Der Präsident des Landes bekommt Zwillinge und verkündet aufgrunddessen eine allgemeine Amnestie und unser Freund muß nicht ins Gefängnis.
So, und jetzt fällt mir nichts mehr ein.
LG 
Jan, eines bewundere ich an Dir, und zwar Deine lebhafte Phantasie... 
Jetzt hast Du Dir solche Mühe gemacht, aber leider liegst Du mit allen Vorschlägen völlig daneben....
Grüßle
Jack schrieb
Jan, eines bewundere ich an Dir, und zwar Deine lebhafte Phantasie...
Jetzt hast Du Dir solche Mühe gemacht, aber leider liegst Du mit allen Vorschlägen völlig daneben....
Grüßle
Oh, danke für das Kompliment, Jack, mir ist heute morgen noch eine weitere Möglichkeit eingefallen, die mir übrigens sehr gut gefällt
Der Typ wird verurteilt, aber weil seine Frau eine Spionin war (das ganze spielt in den USA, da gibt es sowas noch lol ), die ihr Land verraten hat, haben alle sie gehaßt und der Typ wird zum Held in der Öffentlichkeit. Daraufhin läßt er sich bei den folgenden Gouverneurswahlen aufstellen und wird gewählt. Da er nun Immunität genießt, muß er nicht ins Gefängnis.
Naja, ich gebe zu, ein bißchen konstruiert ist das schon, aber wenn abgehalfterte Cowboys, Schauspieler und Bodybuilding-Junkies Gouverneur werden können, warum nicht auch ein berühmter Spioninnen-Mörder. War's das dann?
Ansonsten fällt mir noch ein, daß man in den USA ja nicht zweimal für das gleiche Verbrechen bestraft werden kann. Also hat der Typ seine Frau vielleicht schon einmal umgebracht bzw. alle haben es geglaubt, deswegen :wink:t die Frau ihm auch zu, mit einem hämischen Lachen (so in dem Stil ätschbätsch, ich lebe ja doch noch), aber es war irgendein Trick und eigentlich lebt sie noch. Dann bringt er sie wirklich um, wird verurteilt und muß aber nicht noch einmal ins Gefängnis.
Mmh, klingt nicht so schlecht, aber was für ein Trick das gewesen sein könnte, daß alle meinen, sie wäre tot und sie ist es doch nicht, weiß ich auch nicht.
Mal sehen, was da noch rauskommt.
LG
Jan 
Oder für Mord gibt es in dem Land nur die Todesstrafe, die sofort vollstreckt wird...
Sonst fällt mir dazu jett auch nicht mehr viel ein....
Jan22 schrieb
Ansonsten fällt mir noch ein, daß man in den USA ja nicht zweimal für das gleiche Verbrechen bestraft werden kann. Also hat der Typ seine Frau vielleicht schon einmal umgebracht bzw. alle haben es geglaubt, deswegen :wink:t die Frau ihm auch zu, mit einem hämischen Lachen (so in dem Stil ätschbätsch, ich lebe ja doch noch), aber es war irgendein Trick und eigentlich lebt sie noch. Dann bringt er sie wirklich um, wird verurteilt und muß aber nicht noch einmal ins Gefängnis.
Mmh, klingt nicht so schlecht, aber was für ein Trick das gewesen sein könnte, daß alle meinen, sie wäre tot und sie ist es doch nicht, weiß ich auch nicht.
Mal sehen, was da noch rauskommt.
LG
Jan
kann man in Deutschland auch nicht... aber selbst wenn es so wäre, hätte er das erste Mal zwar unschuldig gesessen und würde dafür ggf auch entschädigt werden, das zweite Mal aber nicht. Denn hat er den Mord ja begagnegen, und es nicht dieselbe Tat, sondern eine Neue....
Wenn ein Diebn ins Gefängnis kommt udn nach seiner Entlassung wieder stiehlt, wird er ja auch nochmal bestraft....
Jetzt fällt mir spontan die einfachste und plausibelste Lösung ein
er bekommt Haftverschonung, weil er eine ansteckende Krankheit hat oder eine Allergie gegen die Gefängniskost. Oder weil er schon zu alt ist, vielleicht gibt es irgendwo Altersbegrenzung. Oder er ist einfach ein Nervenbündel, die Frau hat ihn fertiggemacht, aber er ist zu normal für die Irrenanstalt. Und er ist ja nicht eigentlich gefährlich, es war ja nur die Frau, die er töten mußte, aus irgendeinem Grund.
Na, jetzt etwas dabei? 
Mir fiel auch auf Anhieb Jans zweiter Vorschlag ein -ich glaube, es heißt double Jeopardy - bedeutet aber, dass man für das gleiche Verbrechen nicht zweimal verurteilt werden kann (da gab es doch mal einen schönen thriller zu dem Thema....). Aber der Mann wurde ja später schuldig gesprochen....also muss die Lösung eine andere sein.
Vielleicht ist er ja Doppelagent, wurde offiziell rechtskräfigt verurteilt, verschwindet von der Bildfläche und bekommt eine neue Identität.
LG
Kerstin
Gika schrieb
aber selbst wenn es so wäre, hätte er das erste Mal zwar unschuldig gesessen und würde dafür ggf auch entschädigt werden
Wie kann man für sagen wir mal 20 Jahre unschuldig im Gefängnis sitzen entschädigt werden??? Das ist mir ein Rätsel...
Gika schrieb
kann man in Deutschland auch nicht... aber selbst wenn es so wäre, hätte er das erste Mal zwar unschuldig gesessen und würde dafür ggf auch entschädigt werden, das zweite Mal aber nicht. Denn hat er den Mord ja begagnegen, und es nicht dieselbe Tat, sondern eine Neue....
Jan, Du hast des Rätsels Lösung mit Deiner lebhaften Phantasie gebracht u. Angie hat es juristisch richtig zerpflückt.
Lösung
Die Frau hatte vor Jahren ihren eigenen Tod vorgetäuscht, der Mann wurde dafür unschuldig verurteilt und verbüßte seine gesamte Strafe.
In Deutschland kann man nicht für dieselbe Tat zweimal verurteilt werden...
So jedenfalls lautet die oft gehörte Lösung für dieses Rätsel.
Tatsächlich stimmt das allerdings nicht.
Dazu ein Zitat eines Juristen
"Die erste Verurteilung basierte auf einem Prozessfehler, somit hat der Mann Schadensersatzansprüche an den Staat. Er hatte ja nichts getan!
Der zweite Prozess geht zwar um die selbe Sache, aber es ist eine andere Tathandlung, denn jetzt hat er ja was getan!
Somit muss er nach deutschem Recht noch einmal ins Gefängnis."
Hier nochmal ein ähnliches Rätsel, um die Jan´sche Phantasie wieder auf Trab zu bringen
Hans und Hermann gehen in einen Park. Hans tötet eine Frau. Vor Gericht sagt Hermann sogar gegen ihn aus, trotzdem kommt Hans nicht ins Gefängnis. Woran liegt das diesmal?
Hans ist ein Kampfhund?
Jack schrieb
Jan, Du hast des Rätsels Lösung mit Deiner lebhaften Phantasie gebracht u. Angie hat es juristisch richtig zerpflückt.
Lösung
Die Frau hatte vor Jahren ihren eigenen Tod vorgetäuscht, der Mann wurde dafür unschuldig verurteilt und verbüßte seine gesamte Strafe.
In Deutschland kann man nicht für dieselbe Tat zweimal verurteilt werden...
So jedenfalls lautet die oft gehörte Lösung für dieses Rätsel.
Tatsächlich stimmt das allerdings nicht.
Dazu ein Zitat eines Juristen
"Die erste Verurteilung basierte auf einem Prozessfehler, somit hat der Mann Schadensersatzansprüche an den Staat. Er hatte ja nichts getan!
Der zweite Prozess geht zwar um die selbe Sache, aber es ist eine andere Tathandlung, denn jetzt hat er ja was getan!
Somit muss er nach deutschem Recht noch einmal ins Gefängnis."
Tja, dann konnte ich ja nicht auf die richtige Lösung kommenP P P
@ KerstinJa, Du hast recht, im anglo-amerikanischen Recht heißt dieser Grundsatz "double jeopardy clause"
In Deutschland benutzen Juristen den lateinischen Ausdruck "ne bis in idem" oder den deutschen Ausdruck "Verbot der Doppelbestrafung"; geregelt ist das in unserer Verfassung, nämlich Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz.
@ Jan Du hast völlig recht Entschädigen im wörtlichen Sinn gibt es bei einer falschen Verhängung einer Freiheitsstrafe wirklich nicht - dann müsste man die Zeit zurückdrehen... Man kann daher nur versuchen dieses Unrecht zu kompensieren (mit Geld und ggf entsprechenden Hilfen nach der Entalssung).
Eine tatsächliche Entschädigung ist das natürlich nicht, denn inbesondere je länger eine Freiheitsstrafe dauert umso weniger kann man sie mit Geld und sonstigen Hilfen kompensieren.
Die persönlichen Folgen einer Freiheitsstarfe sind immens (angefangen von Verlust des sozialen Status bis zu dem immer irgendwie anhaftenden Makel "der hat im Gefängnis gesessen" und noch vieles mehr..- man denke da auch an die Familie!)
Gerade deshalb ist es ja so wichtig, dass auch das (vermeindlich) noch so größte Schwein einen fairen Prozess bekommt und nur dann verurteilt wird, wenn nach allen eingehaltenen Regeln das Gericht von der Schuld überzeugt ist (eine absolute Wahrheit kann ein Gericht ja nie finden, es war ja bei der Tat nicht dabei - ein amerikanischer Juraprof hat das mal recht treffend in einer Vorlesung mit dem Satz "we can only find a substitute for truth" umschrieben!).
Deswegen sind rechtsstaatliche Grundsätze und insbesondere auch der Grundsatz "in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten" so wichtig!
Das wird leider in der Öffentlichkeit oft vergessen, wenn wegen eines schaurigen Verbrechens jemand auf der Anklagebank sitzt!
Jack schrieb
Hans und Hermann gehen in einen Park. Hans tötet eine Frau. Vor Gericht sagt Hermann sogar gegen ihn aus, trotzdem kommt Hans nicht ins Gefängnis. Woran liegt das diesmal?
Vielleicht hat auch Hans gegen Hermann ausgesagt und das Gericht konnte daher den wahren Täter nicht ermitteln? ImZweifel für den Angeklagten - also Freispruch...?
Ja, also es würde mich jetzt gar nicht überraschen, wenn es tatsächlich die Kampfhund-Lösung wär, aber ein bißchen fad wär sie ja schon. Ich habe da nämlich eine viel schönere Idee
Hans handelt nämlich in Notwehr. Die Frau hat ihn zuerst angegriffen, und er hat nur sein Leben gerettet, indem er die Frau getötet hat. Hermann sagt vor Gericht falsch gegen ihn aus, sagt, Hans hätte die Frau angegriffen, da Hermann nämlich ein Verhältnis mit der Frau von Hans hat und ihn auf diese Weise bequem aus dem Weg räumen will. Es gibt aber einen Zeugen, der bezeugen kann, daß Hans in Notwehr gehandelt hat und überdies kommen auch Hermanns unlautere Motive raus. Deswegen muß Hans nicht ins Gefängnis.
Natürlich können es auch hier wieder die oben schon benannten Gründe sein, daß Hans auf dem elektrischen Stuhl landet, ins Irrenhaus kommt usw.
Jetzt bin ich mal gespannt...
LG
Jan 
Nö, um einen Kampfhund handelt es sich nicht, Hans ist schon ein Mensch.
Kleiner Tipp
geht mal mehr in den medizinisch-anatomischen Bereich...
Jetzt müßtet ihr aber draufkommen.
LG
Die Frau hat einen Herzanfall und Hans will ihr helfen, es nutzt nichts und so kann man sagen, er tötet sie. Aber natürlich wollte er ihr helfen und außerdem ist er Arzt.
Ist es das?
ok, nach einer Chatdiskussion, komme ich mal mit dieser Lösung
Es handelt sich um siamesische Zwillinge ; Der eine
tötet, der andere nicht, aber man kann ja nicht den Unschuldigen ins Gefängnis stecken...
Jo, Hans und Hermann sind siamesische Zwillinge - würde ich auch sagen. Man kann den einen ja nicht einbunkern, wenn der andere unschuldig ist.
LG
Kerstin
In einem Handarbeitsbuch findet sich folgende Anweisung für einen Scherenschnitt
Man nehme einen Bogen Zeitungspapier und falte ihn auf die Hälfte. Den halbierten Bogen faltet man nochmals und so weiter, bis man den Bogen 20mal gefaltet hat. Nun schneide man einfach die vier Ecken ab und falte den Bogen wieder auseinander. Man erhält exakt 20 Dreiecke .
Was stimmt mit der Beschreibung nicht?
Beim ersten Halbieren werden es 2, beim nächsten Halbieren 4, dann 8, dann 16 usw. Also wenn ich den Bogen 20 Mal so falte und damit halbiere, würde ich nachher 2 hoch 20 Dreiecke haben. Das wären 1.048.576. Das kann keiner mehr zählen und so oft ein Papier falten, geht auch kaum......
Vielleicht sollte es besser nur 4 mal gefaltet werden - dann würde man immerhin 16 Dreiecke erhalten.
LG
Kerstin
Hallo Kerstin,
Du bist auf meinen Trick mit den 20 Dreiecken reingefallen... )D
Leider ist das nicht der eigentliche Fehler in der Beschreibung....gut ich gebe zu, durch meinen Trick sind 2 Fehler versteckt. 
LG
Edit Jack, Du solltest die Lösungen besser durchlesen! 
Kerstin, Du hast natürlich vollkommen recht, man kann einen Zeitungsbogen niemals 20x falten....das ist ein Ding der Unmöglichkiet 