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(@Eberhard-Luckas)
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Mal zu den Kosten bei höheren Stärken

Als die gesetzliche Krankenkasse noch Zuschüsse zahlte, gab es nach Stärke gestaffelte Zuscgüsse. Die waren zwar nicht ausreichend, aber zumindest etwas gerechter als gar nichts.

Heute gibt es das nicht mehr, aber an jeder Ecke werden preiswerte Zusatzversicherungen für Brillen oder KL angeboten. Schon für 6-8 € monatlich erhält man bei Bedarf 180-250 € pro Jahr für eine Brille.
Habt Ihr darüber schon mal nachgedacht?

p.s. Ich bin kein Versicherungsvertreter Zwinkert


 
Veröffentlicht : 09.10.2007 13:25
(@KerstinEP)
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Wenn man solche eine Zusatzversicherung bekommt (was leider oft an der Gesundheitsprüfung scheitert), dann ist das eine geniale Sache!
Das habe ich auch bei der Krankenhauszusatzversicherung für´s Kind im letzten Februar gemerkt. Und die kostet echt wenige Euros.

Ich finde allerdings, dass es nicht ganz richtig ist, dass die Optiker immer teurer werden. Noch nie waren z.B. Lesebrillen so billig. Die einfache Lesehilfe gibt es bei Kik an der Kasse für 1,50€. Klar ist das nix Hochwertiges und kann nur als Ersatz dienen, aber vor geraumer Zeit war das noch undenkbar! Da hat man auch für einfache Lesebrillen noch ein kleines Vermögen bezahlen müssen! Wenn man alles in einen Pott schmeit, sind die Preise nicht so gestiegen. Auch gibt es viele, wirklich SEHR günstige Gestelle, nach denen man sich zu DM-Zeiten die Finger geleckt hätte. Klar, damals gab es noch die "Kassenbrille" - aber die sah auch so aus. Das war wie bei den Hörgeräten, da sah man schon von Weitem, wessen Eltern kein Geld hatten...gottlob bleibt den Kindern sowas heute erspart.

Dem Vater meiner Freundin hat man auch vor 20 Jahren schon eine (der ersten) Gleitsichtbrillen für damals 1300DM verkauft. Also hier muß ich echt eine Lanze für die Optiker schlagen. Ich gebe weniger beim Optiker als beim Friseur aus und ich gehe vielleicht 4 mal im Jahr zu Friseur.
Insofert ist auch Jans Beispiel interessant

Man kauft sich nicht jede Woche eine neue Brille, und rechnet man die Kosten über die Jahre hoch, dann ist das oft gar nicht mehr so viel.

Wenn das nämlich mal auf einen Monat umrechnet und das daneben stellt, was die durchschnittliche Frau beim Friseur, im Nagelstudio, im Sonnenstudio oder an Kosmetik ausgibt, dann ist eine Brille - selbst wenn man nicht gleich auf´s Geld guckt - verhältnismäßig billig! Die Frage ist eher, wo man selber die Prioritäten setzt.
Und im Vergleich zu Hörgeräten sind Brillen fast geschenktS


 
Veröffentlicht : 09.10.2007 14:33
 chp
(@chp)
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Themenersteller
 

Hallo Georg,
vielen Dank für die Antwort, die mich erst einmal erleichtert hat. Ich werde wohl wieder zum "mehr Brilleträger werden", weil ich nach etwas über zwanzig Jahren leider "Kontaktlinsenmüde" geworden bin. (mit knapp 16 angefangen)Sprich, ich habe ein wenig zu trockene Augen bekommen und vertrage die (obwohl weiche) Linsen nicht mehr so gut.
Mit einem "Umstieg" von CL auf Brille hatte ich (glücklicherweise) keine großen Probleme. Nach einer sehr kurzen "Umgewöhnungszeit" (im wenige stundenbereich), die ich sehr wohl zugeben muss, hatte ich das gut überstanden.

Und danke natürlich auch an Kerstin und Kerstin. Ich habe allerdings noch nie darüber nachgedacht, die Werte des AA vom Optiker sozusagen "gegenchecken" zu lassen. Ich habe meinem AA immer "vertraut" und bin dann erst mit dem Rezept zum Optiker und habe die Brille bestellt. Dabei hatte ich eigentlich nie schlechte Erfahrungen gemacht. Glücklicherweise ist mir bis heute stets erspart geblieben, was gerade hier im Forum so oft und viel Thema ist (falsche Messungen etc.). Aber ich werde den Rat mal annehmen und den Gegencheck ausprobieren [gibt mir wohl zu denken dass es vielleicht doch nicht schlechter geworden ist -) oder gar noch mehr als der AA festgestellt hat -( ]
Werde drüber wieder berichten.

Fazit es geht mir ganz gut (noch). Dass ich nun mal "Glasbausteine" tragen muss, kann ich ja nunmal nicht ändern, muss ich also mit leben. Ich gehöre nämlich zu den überängstlichen. Lasik ist mir abgesehen von meinem "Schiss" auch nicht zuverlässig genug und Kunstlinsen sind mir leider noch zu teuer.
Also nützt jammern auch nicht.

Viele liebe Grüße an alle
ChP


 
Veröffentlicht : 09.10.2007 17:57
 chp
(@chp)
Beiträge: 208
Estimable Member
Themenersteller
 

Liebe Kerstin,

wollte nur kurz "bescheid sagen" (wie versprochen) habe jetzt das Ergebnis der Glasbestimmung vom Optiker Er hat meinen AA bestätigt, das würde also bedeuten, ich habe einen "optimalen AA" erwischt. Vielleicht hat er deshalb so lange Wartezeiten und seine Praixis ist so "überfüllt".
Nun ja, gut also dann eben Augen zu und durch und neue Gläser. Aber etwas Sorge habe ich schon z.B. um meinen Führerschein. Weiß jemand, ob es da quasi "Höchstwerte" gibt? Oder kommt es nicht auf die Werte sondern auf die Korrektur an. Ich habe mal etwas gehört von mind. 70% in Deutschland, was genau heißt dass? Darf ich noch solange fahren, bis ich auch mit Brille keine 70% Sehleistung mehr erreiche?
Ich möchte ungern "den Lappen" irgendwann abgeben müssen.

Liebe Grüße ChP


 
Veröffentlicht : 19.10.2007 12:13
 Jack
(@Jack)
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Hallo....

Ich habe noch nie von einem Fall gehört, wo jemand seinen Lappen wegen leicht nachlassender Sehleistung hat abgeben müssen.
Es mag vielleicht akute Augenerkrankungen geben, wo auf ein Fahrverbot hingewiesen wird, aber ich glaube kaum, daß ein Augenarzt befugt ist, den Lappen einzubehalten.
Jedoch kann ich mir gut vorstellen, daß er eine Empfehlung Richtung Landratsamt bzw. Führerscheinstelle abgeben kann.
Und soweit ich weiß, darf man mit einem augenärztlichen Gutachten auch mit einer Sehleistung von weit unterhalb 70% einen PKW fahren.

Seinen Lappen wird man in Deutschland im Regelfall nur durch Trunkenheit, Drogen, roten Ampeln oder zu schnellem Fahren los.

Also, nach meiner Meinung machst Du Dir unnötig Sorgen....

LG Lächelt

PS. Ich hatte auf dem Gymi mal einen Mathe- und Physiklehrer, der auf einem Auge durch einen Unfall erblindet ist, er hatte links ein Glasauge.
Und trotzdem durfte er seinen Lappen behalten, nur mit der Einschränkung, auf der Autobahn nicht schneller als 120 Sachen zu fahren.


 
Veröffentlicht : 19.10.2007 13:02
 chp
(@chp)
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hallo Jack,
danke für die Antwort. Vielleicht hast du meine Werte, (weiter oben) übersehen?
"Eine leicht nachlassende Sehleistung..." na ja, ich weiß nicht, wohin das noch führt?

Gruss ChP


 
Veröffentlicht : 19.10.2007 14:42
(@Kerstin-Harms)
Beiträge: 0
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Hallo CHP,

Du scheinst wirklich einen guten Augenarzt zu haben, der auch refraktionieren kann - das freut mich sehr für Dich, zumal du mit der hohen Fehlsichtigkeit ja wohl eh auf regelmäßige Augenarztbesuche angewiesen bist. Umso schöner, wenn die Werte dann auch stimmen, und Du darauf vertrauen kannst.

Soweit ich informiert bin, kann man auch in Deutschland mit einem Visus von unter 0,7 als Privatperson Auto fahren (für Berufskraftfahrer gelten die 0,7 oder 0,75). Eventuell brauchst Du eine augenärztliche Bescheinigung, die Dir bestätigt, dass Du mit der vorhandenen Sehstärke nach wie vor zum Führen eines PKW geeignet bist. Und im Führerschein dürfte ja eh drinstehen, dass das Fahren nur mit geeigneter Sehhilfe gestattet ist. Und solange Dir Dein Augenarzt das Fahren erlaubt....ich denke, Du würdest selber merken und Dir eingestehen, wenn es nicht mehr risikolos ist.

LG
Kerstin


 
Veröffentlicht : 19.10.2007 15:43
 chp
(@chp)
Beiträge: 208
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Themenersteller
 

Hallo Kerstin,
danke für die Info. Dann war ich ja wohl doch richtig informiert. G( ut zu wissen. Habe ja (noch) das Glück, dass ich nicht unter 0,7 liege. Sondern laut meinem AA bei 1.0. Es war ja auch nur eine Frage mit Blick in die Zukunft. Hatte wegen der erneuten Verschlechterung nach fünf Jahren nur mal wieder eine leichte "Depri-Phase". -(
Liebe Grüße CHP


 
Veröffentlicht : 19.10.2007 16:21
(@KerstinEP)
Beiträge: 0
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Hier steht es ganz gut und genau und nach den verschiedenen Klassen aufgelistet
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php


 
Veröffentlicht : 19.10.2007 19:07
(@Georg-Scheuerer)
Beiträge: 0
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Hallo CHP,

mit der Glassatärke hat das wie die Kerstin geschrieben hat gar nichts zu tun! Rein die Sehleistung (Visus) mit der Brille ist ausschlaggebend.
Momentan gibt es ja sowieso keine Kontrollen ausser man muss den Schein abgeben etc.
KerstinEP hat ja einen schönen Link reingestellt wo alles genau beschrieben ist Lächelt

viele Grüße
Georg


 
Veröffentlicht : 20.10.2007 08:02
 Gika
(@Gika)
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Hallo,

jetzt mische ich mich auch mal ein.

Jack hat eigentlich recht gut beschrieben, wie es tatsächlich ist. Der Augenarzt (oder Optiker) kann den Lappen nicht einbehalten, dazu hat er keine Befugnis. Ausnahme wäre, wo er eine ABSOLUTE Gefährdung des Straßenverkehrs sehen würde und der Patient auch mit gutem zureden nicht einsichtig ist und vom Arzt wegfahren will. Das ist dann das gleiche, als wenn man einem Besoffenen die Schlüssel abnimmt. Das ginge also nur bei unmittelbarer und dierekt bevorstehender Gefahr.

Was aber möglich ist, ist, dass der Augenarzt wenn er aufgrund des schlechten Visus von einer Gefährdung des Straßenverkehrs ausgeht, dies der zuständigen Behörde meldet. Je nachdem wie konkret die Gefahr ist bzw gesehen wird, kann die Behörde ggf durch entsprechende Auflagen o.ä. reagieren. Das ist möglich.

LG Gika Lächelt


 
Veröffentlicht : 20.10.2007 14:05
(@Kerstin-Harms)
Beiträge: 0
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Hallo Georg,

ich meinte ja auch den Visus mit Brille....habe mich vielleicht undeutlich ausgedrückt.

Und auch ich meinte, dass ein AA das Autofahren nicht verbieten kann, er aber sehr wohl bescheinigen kann (wenn man es denn möchte), dass man mit dem (korrigierten) Visus gefahrlos Autofahren darf.

LG
Kerstin


 
Veröffentlicht : 20.10.2007 17:41
(@Georg-Scheuerer)
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ich glaube das stimmt alles so wie Du geschrieben hast Kerstin Lächelt

noch - denn es liegt wohl ein Gesetzesentwurf vor der einen AA befähigt das Fahren zu verbieten (hab ich mal gelsen glaucb ich - Quelle weiss ich leider nicht mehr!!!)
Man stelle sich vor es kommt jemand zum AA der hat einen Visus von 0.01 - der AA kann das fahren nicht verbieten und darf keine Meldung machen etc.......

Grüße
Georg


 
Veröffentlicht : 20.10.2007 18:09
(@Kerstin-Harms)
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das mit dem Fahren verbieten ist ja auch irgendwie ein dehnbarer Begriff...

....wenn ich eine OP hatte oder bestimmte Medikamente einnehmen muss, weißt mich der Arzt ja auch darauf hin, dass ich für soundsoviele Stunden nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen darf. Er darf mir aber weder Schlüssel noch Papiere abnehmen und er darf auch keine Nachricht an übergeordnete Stellen weiterleiten wg. Schweigepflicht. Wenn ich dann dennoch fahre und einen Unfall baue, ist er seiner Aufklärungspflicht nachgekommen und ich bin den Versicherungsschutz los...

Warum soll also ein AA nicht das gleiche Recht eingeräumt bekommen? Wenn ich mit Brille auf einen sehr schlechten Visus komme, denke ich schon, dass er mir sagen müsste, dass ich so nicht mehr Autofahren sollte. Also wäre auch er hiermit seiner Aufklärungspflicht nachgekommen, oder? So insgeheim fände ich es also nicht schlecht, wenn mich der AA in dieser Hinsicht "aufklären" würde. Ob ich dann dennoch fahre, ist meine eigene Verantwortung. Was im Falle eines Unfalls dann passiert, ist allerdings auch mir schleierhaft - auf Drogen und Medikamente wird mittels Blutanalyse untersucht, aber einen post-Unfall-Sehtest...so was gibt es ja wohl nicht.

LG
Kerstin


 
Veröffentlicht : 20.10.2007 18:44
 Gika
(@Gika)
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Kerstin Harms schrieb

Er darf mir aber weder Schlüssel noch Papiere abnehmen und er darf auch keine Nachricht an übergeordnete Stellen weiterleiten wg. Schweigepflicht.

Das ist so - also in der Absoludität - wirklich nicht ganz richtig.

Wie gesagt, in einer akuten Situation, die zur Fahruntüchtigkeit führt und, in der der Patient trotzdem unmittelbar (also von der Praxis weg) Autofahren möchte, darf der Arzt (und i.Ü. auch jeder andere) als letztes Mittel die Schlüssel wegnehmen... Das ist ebenso wie bei dem sturzbesoffenen, der ins Auto steigen will und dem der Wirt (oder ein freund) die Schlüssel wegnimmt....

Aber das ist natürlich nur die "Extermsituation" und gilt sicher nicht in den Fällen eines schleichenden Visusverlustes, der sich möglicherweise sogar in einem Bereich bewegt, in welchen uU die Fahrerlaubnis erteilt werden kann...
(Nicht dass noch einer auf die Idee kommt, einem älteren Mitbürger, die Schlüssel wegzunehmen, weil er einfach denkt, der könne nicht mehr fahren Zwinkert ...

Und der Arzt darf - trotz Schweigepflicht - uU Nachricht an die Behörde geben. Dies unter bestimmten Voraussetzungen

- Es muss eine Ausgangslage vorliegen, bei der eine Gefährdung des Straßenverkehrs anzunehmen ist. Dazu gehört ggf auch ein entsprechend schlechter Visus.
- Der Arzt muss versucht haben, auf den Patienten einzuwirken (sich - wenn möglich - behandeln zu lassen oder eben freiwillig nicht zu fahren
- Der Arzt muss trotz dieser Einwirkung davon überzeugt sein, dass der Patient trotz der krankheitsbedingten (dauerhaften) Verkehrsuntüchtigkeit weiterfährt und dadurch eine Gefährdung für den Straßenverkehr entsteht.

In diesen Fällen darf der Arzt den Behörden Meldung erstatten, ohne dass er seine Schweigepflicht verletzt (bzw dies strafbar wäre).

Er darf es, muss es aber nicht.

Die Überlegungen einer Gesetzesänderung gehen dahin, dass entweder eine Meldepflicht des Arztes eingeführt wird oder eben eine regelmäßige "Tauglichkeitsprüfung" der Verkehrstüchtigkeit.

Also so völlig "Macht- und hilflos" wie es oft gerne dargestellt wird, ist der Arzt auch nach der jetzigen Rechtslage nicht immer.
Jedoch ist sicher richtig, dass das natürlich oft eine Gratwanderung für den Arzt ist und er deshalb oft lieber nicht von dem ihm zustehenden Rechten Gebrauch machen wird.

LG Gika Lächelt


 
Veröffentlicht : 21.10.2007 15:36
 chp
(@chp)
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Estimable Member
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Hallo Ihr Lieben alle,
meine güte, da habe ich ja wieder eine interessante Diskussion losgetreten. Danke für die vielen Anregungen, Infos und Meinungen.
Gruss chp


 
Veröffentlicht : 26.10.2007 11:52
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