Paul-Gerhard Mosch schrieb
Was meint "AgnesMaria", Sie hat sich doch sehr weit in Deinen Fall hereindenken können.
Es geht mit Brille. Es geht auch mit MKH. Aber da sollen dann wirklich Profis ran die auch über Strabismus und subnormales Binokularsehen Bescheid wissen. Und um die inkomitante Augenbeweglichkeit, und um die Diplopie und um eventuelle OP-Indikationen.
Ich habe das ungute Bauchgefühl, das die Therapeuten, die Walter in seinem Spital betreuen und die Orthoptistinnen, hier nicht wissen, was sie tun. Ich unterstelle damit nicht, das Sie keine Ahnung haben. Es ist eben nur meine eigene Meinung das ich Ihn dort nicht gut genug aufgehoben fühle.
Wenn man sich so durchliest wie alles anfingt, das Hick-Hack, die OP-Indikation, die Hornhautdelle nach OP, die Befunderhebung, die Interpretation.... ich weiß nicht....
Gehr mir das nur allein so?
Hallo AgnesMaria,
nur ganz kurz, Sie waren mit den Beratern eindeutig nicht gemeint!
So melde mich nach einiger Zeit wieder. Mein Zustand hat sich eigentlich, leider
nicht wesentlich verändert.
So ich hoffe, trotzdem das ich Österreich bin kann mir wer helfen, ich suche da ich leider vor Gericht nun gehen muss, ich habe bis heute nach über 2 Jahren keine ordentliche Patientenakte bekomme, einen beeideten Gutachter.
Da ich aber Verfahrenshilfe beantragen musste und ich diese auch bewilligt bekam ich suche ich einen Gutachter.
Kann mir bitte wer helfen??
walter56 schrieb
Kann mir bitte wer helfen??
Nein, das glaube ich nicht. In Deutschland würden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Landes wenden können. Die nennen Ihnen dann Patientenanwälte. Wenn Sie einen dann beauftragt haben, wird der Akteineinsicht verlangen und vor dem Gericht die Klage einreichen. Das Gericht entscheidet, nach Aktenlage, ob es der Klage stattgibt und erhebt dann Anklage. Ihr Anwalt kann dann einen Gutachter vorschlagen. Das Gericht entscheidet aber immer in erster Instanz, wen Sie mit dem Gutachten beauftragt. Man kann dann widersprechen oder zusagen. So wäre der Weg in Deutschland.
AgnesMaria schrieb
Nein, das glaube ich nicht. In Deutschland würden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Landes wenden können. Die nennen Ihnen dann Patientenanwälte. Wenn Sie einen dann beauftragt haben, wird der Akteineinsicht verlangen und vor dem Gericht die Klage einreichen. Das Gericht entscheidet, nach Aktenlage, ob es der Klage stattgibt und erhebt dann Anklage. Ihr Anwalt kann dann einen Gutachter vorschlagen. Das Gericht entscheidet aber immer in erster Instanz, wen Sie mit dem Gutachten beauftragt. Man kann dann widersprechen oder zusagen. So wäre der Weg in Deutschland.
Nun, in gaaanz groben Zügen stimmt da schon manches, wenn hier auch einiges stark durcheinander geht (wobei ich jetzt die rechtliche Situation in Deutschland anspreche..)...
Ein Gericht erhebt niemals Anklage ( das ist Quatsch!) - gegebenenfalls muss es entscheiden „welche Fälle es annimmt“ und worüber es entscheidet!
Und da ist zu unterscheiden zwischen „Strafrecht“ und „Zivilrecht“.
Eine Anklage gibt es nur (und ausschließlich!!) im Strafrecht! Eine Anklage erhebt natürlich NIEEEEEE das Gericht!! Sondern allein die Staatsanwaltschaft (iÜ auch keine Rechtsanwälte - die erstatten Anzeige, woraufhin die Staatsanwaltschaft gegebenenfalls Ermittlungen einleitet und gegebenenfalls prüft, ob sie Anklage erheben kann - die Privatklage, die in Medizinhaftungsfällen eh keine Rolle spielt, lasse ich außen vor!).
Im Strafrecht fragt man sich – ganz grob und laienhaft ausgedrückt (denn alles andere führt zu weit..) – ob ein bestimmtes Verhalten „hoheitlich“ bestraft werden soll. (Ist dies der Fall, gibt es eine Vorschrift, die bestimmte Verhaltensweisen verbietet und „Verstöße“ unter Strafe stellt.)
Stellt die Staatsanwaltschaft aufgrund eigenen Wissens oder aufgrund einer Anzeige (und jeweils aufgrund entsprechender Ermittlungen fest), dass ein bestimmtes (ermitteltes) Verhalten strafbar ist, erhebt sie Anklage. Das Gericht prüft diese Anklage und wenn sie „Hand und Fuß hat“ wird ein Verfahren eröffnet und in einer Gerichtsverhandlung der Sachverhalt (tatsächlich und rechtlich - ggf mit einem oder manchmal auch mehreren Sachverständigengutachten, wenn dies nicht so wie in der Regel von der Staatsanwaltschaft eingeholt wurde) geprüft. Bleibt dann etwas übrig, was gegen eine „Regel“ („ein Gesetz“) verstößt, wird eine Strafe ausgesprochen.
Von einer solchen Strafe hat der Geschädigte persönlich (außer Genugtuung und gegebenenfalls die Sicherheit, dass eine bestimmte Person „weggesperrt ist“) zunächst einmal gar nichts.
Dann gibt es das Zivilrecht. Da fragt man sich – wiederum gaaanz grob ausdrückt – ob ein Bürger vom anderen etwas verlangen kann. In Arzthaftungsfällen wäre das die Frage, ob der Arzt seinen „Mist“ rückgängig machen muss bzw. er die Kosten für eine entsprechende Behandlung zu tragen hätte oder aber, da es in solchen Fällen meistens utopisch ist, einmal „gebauten Mist“ zu revidieren, eine Kompensation als „Schmerzensgeld“ zu zahlen. Will ein Geschädigter dies erreichen, dann muss er den Arzt „verklagen“. Das bedeutet, der Geschädigte reicht (gegebenenfalls durch seinen Rechtsanwalt – das ist die Regel und je nach dem, was verlangt wird auch notwendig -) eine entsprechende Klage bei Gericht ein und muss ggf seine Behauptungen auch beweisen!..
Diese Klage muss das Gericht behandeln und (in den allermeisten Fällen) den Gegner hören.
Wenn sich der Gegner „meldet“ aber, diese Klage (rechtlich) „kein Hand und Fuß hat“ kann das Gericht (in der Regel nach mündlicher Verhandlung) von weiteren Maßnahmen absehen und die Klage abweisen..
Wenn diese Entscheidung aber - so wie es der Regelfall ist – von „Fachfragen“ abhängt wird das Gericht für diese Fragen eine(n) Sachverständige(n) beauftragen und jeder „gute“ Richter wird (von Ausnahmefällen abgesehen) niemals einen von einer Partei vorgeschlagenen Sachverständigen wählen – schon um dem Vorwurf der Parteilichkeit zu entgehen ( anders natürlich zB dann, wenn es zu einem bestimmten Thema nur einen Sachverständigen gibt)!!
Die fachliche Begutachtung des (vom Gericht gewählten!) Sachverständigen bildet dann die Grundlage der Entscheidung..
Das sind die gaaanz groben Zügen!
Was im Einzelfall getan werden muss, um zu seinem Recht zu kommen, kann man pauschal nicht sagen. Es gibt - gerade außergerichtlich - viele Möglichkeiten!!
Ich stimme zu, dass man sich gegebenenfalls frühzeitig rechtlich beraten lassen sollte. Den „besten Anwalt“ findet man durch „Mund-zu-Mund-Reklame.“..
Ansonsten sollte man sich nach den „Fachanwaltschaften“ orientieren (das ist eine Garantie, dass sich ein Anwalt mit bestimmten Themengebieten befasst hat und insoweit „geprüft“ worden ist..)
Die Rechtsanwaltskammern, die iÜ bei den OLGs (und nicht bei den Ländern) angesiedelt sind (bis auf Freiburg, Kassel, Tübingen ) können und dürfen nur Fachanwälte oder Anwälte, die dies (subjektiv) als als ihr Spezialgebiet angeben haben, benennen, Die Benennung durch eine Kammer ist daher kein Qualitätsmerkmal...
Daher Schuster bleib bei Deinen Leisten!
LG Gika - 
Gika, was sollte das? Für einen juristischen Laien hat AgnesMaria das gar nicht so schlecht geschrieben.
AkkoStrabo schrieb
Gika, was sollte das? Für einen juristischen Laien hat AgnesMaria das gar nicht so schlecht geschrieben.
Wat mut, dat mut...;-)
Gika brauchte das, denke ich. Lach...
Jurist gegen Mediziner. Da hätte ich gar keine Chance.
Aber darum ging es im Ausgangsposting nicht. Und man könnte sich ja jetzt im Stillen fragen, warum Gika dazu erst jetzt antwortet und auf mich und nicht eher und auf Walter?
Wissen Sie die Antwort?
Lächelnd. und doch...ein wenig :grin:send....ich kann's mir nicht verkneifen....
A.M.
Vielen Dank für die Antwort. Habe in der Zwischenzeit mich mit den Gutachter unterhalten der vom Richter bestellt worden ist.
Nun werden wir sehen, was er in meiner Causa sagt.
Nur ganz kurz in Erinnerung
Mit vier Jahren zu Schielen begonnen, zunächst sporadisch, dann immer öfter nach Ermüdung.
Mit 20 Jahren bin ich operiert worden (Strabismus convergens).
Trotz eines großen Schiel:wink:els wird nur an einen Auge operiert. (LInks)
Ich hatte zu diesen Zeiitpunkt keinerlei Doppelbilder.
Im Laufe der Jahre begann ich zunächst sporadische Doppelbilder, die aber wieder verschwanden.
Schließlich hatte ich, allerdings nur beim Aufblick, DB.
Vor mittlerweile 2 Jahren wurde ich operiert, diesmal am rechten Auge, weil ein Restschiel:wink:el noch vorhanden wäre. (ca. 7 Grad)
Postoperativ, wurde mir auf Grund einer Hornhautdelle, das operierte Auge zugeklebt.
Als man mir nach 2 Tagen wieder abdeckte sah ich alles doppelt!!
Heute sehe ich alles ab ca. 7-10 m doppelt, stetig.
Und alles was sich rechts von mir befindet, teilweise aber manchmal, nur weniger stark auch links.
Leider sehe ich sowohl beim Ab- bzw. Aufblick alles doppelt.
Ich lehnte eine neuerlich OP ab, weil auf Grund meiner Frage ob ich bei einer mittlerweile 3 OP die Gewissheit haben könnte nicht doppelt zu sehen, folgendes zu hören bekommen bekam
"Für nichts im Leben gibt es eine Gewissheit"S
Außerdem bekam ich einen Brief der behandelten Dame;wortlaut sinngemäß.
Obwohl ich präopertativ doppelt sehe, sieht die gute Frau die Behandlung als abgeschlossen und möchte sich in Zukunft ihre Zeit jenen Patienten widmen die es notwendig haben!!
Da das Spital jede Schuld von sich weist habe ich den Weg zu Gericht gehen müssen.
AkkoStrabo schrieb
Was nicht ganz richtig war, sehe ich als eine Lappalie
So sind die Menschen verschieden.. Während für den einen minimale rechnerische Abweichungen eine Katastrophe sind, sind für den anderen falsche „Rechtsauskünfte“, die unter Umständen zu ganz erheblichem Rechtsverlust führen können, problematisch. Das muss halt jeder selbst entscheiden...
AkkoStrabo schrieb
verglichen mit meiner Erfahrung, welch böhmische Dörfer ZPO und BGB für eine Großzahl von Juristen (auch Richtern) offenbar sind. Da galt eher das Motto „das haben wir schon immer so gemacht“. Die guten Beispiele von Amtsrichtern fielen häufig nach gleichem Motto der nächsten Instanz zum Opfer. Ich könnte viele Beispiele erzählen.
Nun, ich kenne sehr viele Juristen, die Beides gut und sicher beherrschen (wobei natürlich jeder Fehler macht).. Was mich ein wenig wundert Offensichtlich gingen nach Deinen Erfahrungen die Interpretationen des juristischen Laien und vieler„gelernten Juristen“ gewaltig auseinander, und dies öfter? Und da konnte man nicht mit entsprechendem Vortrag auf die „richtige“ Handhabung hinwirken?
Also da kommt dann schon die Frage auf, ob entweder der Vortrag schlecht und wenig überzeugend war, oder die Interpretation vielleicht doch nicht ganz so stichhaltig...
Aber natürlich kann das auch anders gewesen sein. Es gibt auch Leute, die irren nie...
AkkoStrabo schrieb
Vor Gericht erhältst Du ein Urteil aber nicht Recht.
Dass ein Urteil nie die “absolute Wahrheit” widerspiegelt ist unbestritten und auch jedem gewissenhaften Juristen bewusst. Dies liegt schon daran, dass der Richter nie dabei war (sonst wäre er auch befangen) und den Sachverhalt nur aus Indizien „erforschen“ und werten kann. Und bekanntlich wird nirgendwo soviel gelogen wie vor Gericht...
Ob aber derjenige Recht hat, der meint Recht zu haben, mag dahinstehen. In der Regel meint der Gegner das auch
Daher muss ein negatives Urteil nicht zwangsläufig „unrecht“ sein....
AkkoStrabo schrieb
Das ist systemimmanent, sonst bräuchte es die weiteren Instanzen nicht.
Das ist nun allenfalls am Rande der Sinn des Instanzenzuges. In einem Rechtsstaat sollten Urteile überprüfbar sein, schon um Willkür möglichst zu vermeiden! Dass außerdem auch unabsichtliche Fehler, die es selbstverständlich wie in allen Bereichen gibt, gegebenenfalls berichtigt werden können, halte ich für positiv.
AkkoStrabo schrieb
Das bedeutet aber auch, Recht bekommt eher der, der Geld hat, weil er den Instanzenweg durchziehen kann.
Das ist ein unsinniger Gemeinplatz. Es gibt viele Möglichkeiten mit überschaubaren Mitteln, den Instanzenzug „durchzuziehen“, wenn wenigstens eine Chance auf Erfolg besteht. Die Prozesskostenhilfe ist da nur ein Beispiel...
AkkoStrabo schrieb
Was den Strafprozess anbelangt habe ich dagegen positive Erfahrung. Da kann man ohne jegliches Kostenrisiko eine Feststellung des Tatbestandes erhalten.
Und diese Feststellung ist dann immer absolut richtig???????
AkkoStrabo schrieb
Ich brauchte dann den Zivilprozess nicht mehr, weil der gegnerische Anwalt, der meine Forderung zuerst knallhart zurückgewiesen hatte, während des Strafprozesses auf gute Stimmung machte und jetzt die Forderungen außergerichtlich akzeptierte.
So etwas kommt durchaus vor, ist aber keinesfalls zwingend und ein “Automatismus”… Es gibt zig Fälle, wo das nicht „klappt“...
AkkoStrabo schrieb
(Dummer Anwalt denn vorher hätte er seinem Klienten ein Strafverfahren wegen Betruges ersparen können, danach ging es nur noch um das Strafmaß.)
Vielleicht war es auch ein dummer Staatsanwalt, der sich zur Durchsetzung eines Zivilrechtsstreites instrumentalisieren ließ, ohne die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen (zB Einstellung, bis zum Abschluss des Zivilrechtsstreites).. – Ob dies so war, vermag ich natürlich nicht beurteilen, denn das hängt von vielen Faktoren ab, von denen ich nicht ansatzweise weiß, ob sie vorlagen! Ich hoffe es war nicht so und es wurden für private Zwecke keine Steuergelder verschwendet ...
AgnesMaria schrieb
Und man könnte sich ja jetzt im Stillen fragen, warum Gika dazu erst jetzt antwortet und auf mich und nicht eher und auf Walter?
Und ich dachte das wäre für alle, die sonst soviel Überblick in allen Bereichen haben, offensichtlich.. Nicht? Nun gut
Einen Gutachter (und danach war ja gefragt) könnte ich – mangels Kenntnis – nie empfehlen!
Außerdem
Abgesehen von der Problematik, welcher konkrete Rechtsrat in Foren zulässig ist, kommt Walter aus Österreich. Mit österreichischem Recht kenne ich mich nicht aus, so dass ich mir da ohnehin niemals anmaßen würde, einen konkreten Rat zu erteilen...
Und damit Finito con questa cosa e l’amore.. 
Gruß Gika 
Ja ich möchte ein wenig auf die rechtliche Situation eingehen.
Da ich es mir aus finanziellen Gründen nicht leisten kann, mir einen Anwalt zu nehmen, bin ich auf rechtlichen Beistand angewiesen.
Nun ist es so, das mir gewisse Kosten ersetzt werden, ich eben keine Möglichkeit hatte mir den Anwalt bzw. den Gutachter auszusuchen.
Das ist natürlich ein gewisser Nachteil und auch ein Risiko.
Es gab eine Vorverhandlung bei der der Richter eben einen Gutachter vorschlug.
Ich hoffe nur das mit der Materie wirklich vertraut ist, und es keine Affinität zum Spital besteht, auch wenn Sie sehr weit voneinander entfernt sind.
Als ich nämlich schon einmal gegenüber den operierenden Spital erwiderte einen Gutachter nehmen zu lassen begann ich zu hören vom Spital
"Sie können zu jeden Gutachter in Österreich gehen, ich kenne sie alle, ich bin ja nicht nur Primar in diesen Spital, sondern auch in ...."
Ja so weit. Darum, wird mich jeder verstehen habe ich natürlich sehr viel Angst.
Aber wie heißt es so schön Recht zu haben ist die eine Sache, Recht zu bekommen eine andere.
Hallo Walter,
ich hab jetzt nicht viel Zeit, daher nur ganz kurz
Ich kann Deine Angst und Sorgen sehr gut verstehen!
Ich kann Dir aus dargelegten Gründen (zumal ich mich im österreichischen Rechtssystem überhaupt nicht auskenne!) leider nicht helfen. Und ich glaube, was diesen rechtlichen Bereich angeht, ist das hier in diesem Forum (aber überhaupt im Rahmen eines Forums) auch sehr schwierig bis unmöglich.
Nur ein paar allgemeine Anmerkungen bzw Anregungen, die ich Dich bitte, auch so allgemein zu verstehen und nicht als nunmehr „präsentierte“, erschöpfende Lösung oder zwingenden Lösungsweg! Was bei Dir tatsächlich möglich und empfehlenswert ist, das kann ich Dir nicht annähernd sagen.
Da ich es mir aus finanziellen Gründen nicht leisten kann, mir einen Anwalt zu nehmen, bin ich auf rechtlichen Beistand angewiesen.
Nun ist es so, das mir gewisse Kosten ersetzt werden, ich eben keine Möglichkeit hatte mir den Anwalt bzw. den Gutachter auszusuchen.
In Deutschland kann man auch mit Prozesskostenhilfe (Verfahrenshilfe heißt das wohl bei Euch) den Anwalt „frei wählen“. (wenn es sich um einen nicht beim zuständigen Gericht ansässigen Anwalt handelt, muss man gegebenenfalls – aber auch nicht immer – die Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder tragen – dies ist aber überschaubar und kann auch vorher mit dem Anwalt vereinbart werden).
Gibt es die Möglichkeit in Österreich nicht? Vielleicht kannst Du Dich da nochmal erkundigen?
Und auch wenn das nicht der Fall ist, muss der „gerichtlich ausgesuchte“ Anwalt ja nicht der Schlechteste sein...
Gibt es in Österreich vielleicht auch sogenannte Prozesskostenfinanzierer? Vielleicht besteht da für Dich eine Möglichkeit?
Den Gutachter, auf den das Gericht seine Entscheidung stützt, kann man sich auch in Deutschland nicht aussuchen. Und das ist ja auch eigentlich nachvollziehbar. Denn der soll ja „neutral“ sein.... Wenn man gegen die fachliche Qualifikation Einwände hat, oder auch weiß, dass der Gutachter aus irgendeinem Grund befangen ist (er hat zB bis vor einem Jahr in dem fraglichen Spital gearbeitet, der behandelnde Arzt arbeitet mit dem Gutachter zusammen uvm..), dann kann man in Deutschland beantragen, den wegen Befangenheit abzulehnen – dies wird dann oft auch geschehen.
Als ich nämlich schon einmal gegenüber den operierenden Spital erwiderte einen Gutachter nehmen zu lassen begann ich zu hören vom Spital
"Sie können zu jeden Gutachter in Österreich gehen, ich kenne sie alle, ich bin ja nicht nur Primar in diesen Spital, sondern auch in ...."
Das sind häufig auch Sätze, die man hört, wenn außergerichtlich jemand eingeschüchtert werden soll und (vielleicht weil man weiß, dass an dem Anspruch „etwas dran ist“) um jeden Preis von weiteren Maßnahmen abgehalten werden soll.
Ich weiß gar nicht wie oft mir von Sprüchen wie „ich habe die besten Anwälte ganz Deutschlands auf meiner Seite, da haben Sie keine Chance!“ berichtet wurden. So schlecht waren die Chancen dann oft trotzdem nicht, im Gegenteil!!!....
Letztens habe ich mal mit einem Anwalt telefoniert, der unbedingt wollte, dass „anerkannt wird“ und mir sagte „wissen Sie eigentlich mit wem Sie reden? Ich vertrete eine (namentlich genannte) prominente Person“. Ich habe ihm nur geantwortet „Abgesehen davon, dass dies kein Qualitätsmerkmal ist und mit dieser Sache nichts zu tun hat, wissen Sie eigentlich, dass Sie gerade Ihre Schweigepflicht verletzt haben?“
Genützt hat ihm diese Drohgebärde letztlich auch nichts..
Was ich damit sagen will Von solchen „Sprüchen“ sollte man sich nicht einschüchtern lassen! Sie sind sehr oft sogar ein Zeichen, dass die Gegenseite unsicher ist...
Und was mir zuletzt noch einfällt
Gibt es in Österreich vielleicht bezüglich Arzthaftungsfällen Schlichtungsstellen? Oft wird von solchen Schlichtungsstellen schon ein Gutachten erstellt, welches man nicht vorfinanzieren muss... Vielleicht lohnt es sich, sich auch einmal in diese Richtung zu erkundigen und die Voraussetzungen zu prüfen. Ob es so etwas gibt, ob es (da Ihr ja schon im Gerichtsverfahren seid) überhaupt noch möglich ist und ob dies im konkreten Fall überhaupt sinnvoll ist, das kann ich Dir (und über ein Forum wahrscheinlich niemand) konkret sagen. Aber es wäre ja vielleicht noch etwas, wo man sich jedenfalls erkundigen sollte..
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück für die Durchsetzung Deiner Rechte!
LG Gika 
Verfahrenshilfe § 63 österr. Zivilprozessordnung
Gika schrieb
[quoteAgnesMaria schrieb
Und man könnte sich ja jetzt im Stillen fragen, warum Gika dazu erst jetzt antwortet und auf mich und nicht eher und auf Walter?
Und ich dachte das wäre für alle, die sonst soviel Überblick in allen Bereichen haben, offensichtlich.. Nicht? Nun gut
Gruß Gika 
Wenn Sie so weiter machen, reden...äh...schreiben Sie sich noch um Kopf und Kragen...;-)
Was ist Sie wieder impulsiv unterwegs....
[Fußaufstampf....]
"Das ist doch sonst meine Domäne!" 
Schmunzelnd
A.M.
Ja es gibt in Österreich ein Schiedsgericht das ist richtig, aber, Schiedsgericht, aber dies passiert auf freiwilliger Basis.
Zunächst lies ich mich von einen Patientenanwalt vertreten der auf Grund der Schlichtungsstelle dies wollte.
Das Spital lehnte jedoch es ab, dorthin zu gehen!!
Sie sehen kein Verschulden ihrerseits, sie behaupten sogar das wenn ein Patient nach einer Esotropie einen konsekutiven Strabismus divergens präoperativ aufweist dies nicht konsekutiv ist.
Zu medinischer Sicht ist natürlich zu sagen, das ich ohne Brille, praktisch meine Tätigkeiten nicht normal nachgehen kann.
Autofahren, Radfahren unmöglich,
Schreiben am PC unmöglich.
Doppelbilder auf einmal in der Höhe verschoben, dieses steht stets höher.
(das abweichende Auge steht tiefer??)
Das interessiert aber offensichtlich den Spital überhaupt nicht.
Trotzdem möchte ich bei Ihnen alle bedanken das sie mich informieren konnten, damit ich Zusammenhänge besser verstehen.
Natürlich bin ich recht verzweifelt, noch mehr, wenn ich lesen muss das ich postoperativ viel mehr Probleme wie vorher habe.
An manchen Tagen wenn ich die Brille nicht trage, z.b. beim Sport, habe ich solche große Probleme das mir furchtbar schlecht wird, und dies bis zum Erbrechen geht.
@AkkoStrabo und AgnesMaria
An dieser Stelle sollte man "unsere" Diskussion – wenigstens in diesem Thread – abbrechen! Gegebenenfalls kann man zum Thema einen neuen Thread aufmachen!
Es wäre Walter gegenüber sehr unfair, eigene persönlich erlebte „Justizskandale“ und die daraus gewonnen Schlussfolgerungen, die mit Walters völlig nachvollziehbaren Anliegen nichts zu tun haben, in „seinem“ Thread diskutieren. (nur am Rande die bisherigen Schilderungen sind so widersprüchlich, dass hier einiges nicht stimmen kann.. - wobei ich allerdings nicht ausschließen will, dass meine Einschätzung an der „rudimentären Schilderung“ liegen könnte und ich bei entsprechenden Nachfragen doch auf das gleiche Ergebins kommen könnte – nicht jeder weiß, worauf es ankommt..)
Zum anderen ist eine Diskussion, die nur noch in Beleidigungen ufert, nicht nicht zielführend (wobei dies ja ein gängiges Mittel ist, wenn sachliche Argumente ausgehen... D).
In diesem Zusammenhang frage ich mich außerdem, was ist so schlimm daran, wenn man Aussagen des Diskussionspartners zitiert und dann dazu Stellung nimmt? Wenn man „im Besitz der Wahrheit ist“, „recht hat“ oder jedenfalls Sachlichkeit wahren will, sollte dies doch willkommen sein, die „Fehler“ (oder auch Gegenpositionen) des Diskussionspartners herauszuarbeiten und zu widerlegen... Dass man die Analyse der eigenen Aussagen nicht mag, ist meines Erachtens eher ein Zeichen, dass man eher „schwafeln“ als argumentieren möchte. Aber vielleicht denke ich hier auch zu analytisch...
Gruß Gika 
Nachdem ich mich inzwischen kurz in die österr. ZPO eingelesen habe
Der § 63 österr. ZPO entspricht dem Sinn nach dem § 114 deutsche ZPO.
@Walter Wurde Dir Verfahrenshilfe "zur Gänze" oder nur "zum Teil" bewilligt?
Wenn Du "zur Gänze" bewilligt bekamst, wärst Du hinsichtlich der Kosten ganz aus dem Schneider. Dein Verfahren steht und fällt dann "nur" mit der Eignung des vom Gericht bestellten Sachverständigen.
Handelt es sich bei dem Spital vielleicht um das "St. Johanns Spital"?
Würdest Du mir natürlich nur per PN "Ross und Reiter" nennen und wo Du wohnst?
AkkoStrabo schrieb
Gika schrieb
Wenn man „im Besitz der Wahrheit ist“, „recht hat“ oder ...
Genau das war's, was mich störte, dass Du (nicht zum ersten Mal und zuerst) nicht mit einem eigenen Sachbeitrag eingestiegen bist, sondern sehr belehrend den Sachbeitrag eines Anderen (nicht meinen) zerpflückt hast. "Wahrheit und Recht" angesichts der rechtlichen Realität, dem konnte ich tatsächlich nur rudimentär entgegnen.
Ich hoffe, Sie hat jetzt verstanden. Nicht ihr fachlicher Inhalt war superdiskussionsfähig sondern ihre Art und Weise.
Gika hat unter ihrem Niveau jemanden schräg von der Seite angemacht und da muss sie das Echo eben vertragen. Es ist und bleibt in meinen Augen ein Eigentor von ihr.
Die falsche Person "belehrt", die ja nicht Jura studiert hat, den falschen Zeitpunkt gewählt. Sie hätte gleich antworten und nicht später einsteigen sollen und dann so.
Aber damit soll's das jetzt auch gewesen sein. Wenn sie kritikfähig und lernfähig ist, dann wird sie das in Zukunft unterlassen.
Für Walter noch http://www.gericht.at
http://www.wien.diplo.de/Vertretung/wien/de/04/Servicespektrum__Konsular...
http://www.ra-moser.at/info%20ZPO%20neu.htm
Einfach nach ZPO Österreich googeln.
Vielleicht finden Sie doch einen Rechtsanwalt, der Sie unterstützt. Ohne vor Gericht zu erscheinen, ist nicht sehr empfehlenswert. Man könnte doch auch Ratenzahlungen als Abgeltungsbetrag für die Arbeit des Rechtsanwaltes vereinbaren. Wenn das rechtlich möglich ist. Ich kenne mich da nicht aus.
In Deutschland gibt es noch den "Weißen Ring"
WEISSER RING e.V.
Info-Service
Weberstraße 16
55130 Mainz
Vielleicht haben die auch Informationen über Österreich.
Aber einen Gutachter werden Sie über dieses Forum nicht finden.
Österr. Zivilprozessordnung §§ 44 bis 319 Zur Verfahrenshilfe siehe §§ 63 und 64
Da ich mich, ob der Antworten, auch fachlich äußern werde, nutze ich die Gelegenheit auch zu den weiteren Dingen Stellung zu nehmen.
Aber erst da Vorrangige!
@Walter
Wenn ich Deine Postings bisher richtig verstanden habe, ist Dein Problem ja nicht, ob Du (überhaupt) Verfahrenshilfe bekommst (das ist ja wohl sogar geklärt), sondern, ob Dir ein kompetenter Anwalt – bzw ein Anwalt DEINER Wahl – zugeordnet wird.
Hier unterscheidet sich – bei „kurzem Einlesen“ (danke AkkoStrabo für den link) – die österreichische ZPO in der Tat sehr deutlich von der deutschen ZPO. Wobei in KEINEM Rechtssystem die „schnelle Durchsicht“einzelner Vorschriften auch nur annähernd eine zuverlässige Aussage über die Rechtslage gibt!.
Den beizuordnenden Anwalt scheint in Österreich (im Gegensatz zum deutschen Recht) letztlich das Gericht zu bestimmen, § 67 (österreichische) ZPO.. Nun mag es in Österreich entsprechende Rechtsprechung, Verwaltungsvorschriften , Auslegungsgrundsätze o.ä. geben, die dennoch die Möglichkeit eröffnen, zwingend einen Anwalt Deiner Wahl beigeordnet zu bekommen! Da ich dies –und das behaupte ich einfach mal – auch meine Vorredner nicht KOMPETENT und umfassend beantworten können, rate ich Dir (soweit Du dies nicht getan hast), Dich diesbezüglich noch einmal (vielleicht auch entgeltlich) bei Fachleuten zu erkundigen. Bestimmt gibt es aber auch in Österreich auch entsprechende Organisationen, die sich für bestimmte Rechte einsetzen.
AgnesMaria hat den „Weißen Ring“ in Deutschland genannt.. der würde sich (auch in Deutschland) für Deinen Fall eher nicht einsetzen (er setzt sich für Opfer von Straftätern ein). Aber dennoch ist der Tip vielleicht gar nicht schlecht denn das ist eine sehr engagierte Organisation und vielleicht kann man Dir dort „Anlaufadressen“ nennen!
@ AkkoStrabo und AgnesMaria
Einen Kritikpunkt muss ich annehmen
AgnesMaria schrieb
Die falsche Person "belehrt", die ja nicht Jura studiert hat
Es ist in der Tat nicht fair, jemanden deshalb herabzuwürdigen, weil er eine bestimmte Kompetenz/Ausbildung erkennbar nicht hat. Auch wenn sie diese Fachkompetenz vorspiegelt. Und insoweit ging mein Posting in der Wortwahl – das muss ich zugeben – teilweise über die sachliche Richtigstellung hinaus.
Und insofern hat AgnesMaria vollkommen recht, wenn sie schreibt
AgnesMaria schrieb
Gika hat unter ihrem Niveau jemanden schräg von der Seite angemacht
Allerdings, das muss ich zu meiner Verteidigung anführen, habe ich nichts weiter getan, als versucht, mich dem Niveau des Adressaten anzupassen. Meine mittlerweile intensive Teilnahme an diesem Forum hat mich glauben lassen, dass es hier mittlerweile bei einigen Teilnehmern „Art des guten Tons ist“, tatsächliche oder auch nur vermeintliche Überlegenheit herauszustellen und dabei den Adressaten „bloßzustellen“. Insofern wundert es mich schon ein bisschen, von welcher Seite die insofern sicherlich auch berechtigte Kritik kommt...(Da muss ich auch an das Sprichwort denken Quid autem vides festucam in oculo fratris tui; et trabem in oculo tuo non vides? Zu Deutsch Was siehst aber einen Splitter im Auge Deines Bruders; den Balken in Deinem Auge siehst Du nicht?)
Nun ja, ich bin grundsätzlich kritik- und lernfähig und werde in Zukunft wieder versuchen mein eigenes Niveau beizubehalten. Ob andere Mitglieder hier auch kritik- und lernfähig sind, wird sich herausstellen müssen...
Gruß Gika 